Hallo,
habe vor 1.5 Wochen einen Golf 4 BJ 98 an eine Private Person verkauft.
Der Käufer hat das Auto nur besichtigt und kurz gestartet. Dann hab ich ihm auf Nachfrage 300? vom Kaufpreis nachgelassen.
Heute hat er mich kontaktiert das der Hallgeber anscheinend kaputt sei und ich die Reparatur übernehmen soll. Habe ihm aus Kulanz 50? angeboten.
Nun meine Frage, hat der Käufer Ansprüche? Habe den Kaufvertrag von Mobile genommen. Darin steht :
Im Kaufvertrag steht: Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachma?ngelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht fu?r Schadensersatzanspru?che aus Sachma?ngelhaftung, die auf einer vorsa?tzlichen oder grob fahrla?ssigen Verletzung von P ich- ten des Verka?ufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Ko?rper und Gesundheit. Soweit Anspru?che aus Sachma?ngelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Ka?ufer abgetreten.
Damit ist ja alles ausgeschlossen oder ?
Lg danke
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