Erfahrungen Paketdienste/Versand

  • Genau darum geht es mir ja, ich habe so gepackt, damit nichts passiert, aber dennoch wurde Schaden verursacht.
    Wir wissen alle wie die Paketler mit den Paketen umgehen... nur beweisen kannst halt nix.


    Versichert war das Paket bis 750 Euro verstehtst hani, und daher bestehe ich eigentlich drauf.
    Denn dafür zahle ich ja... für den Fall des Falls.

  • Versichert war das Paket bis 750 Euro verstehtst hani, und daher bestehe ich eigentlich drauf.
    Denn dafür zahle ich ja... für den Fall des Falls.



    ....ich habe den Sachverhalt verstanden, du auch ?!


    Nochmal, wenn das Paket äußerlich unversehrt ist also von Außen keine Beschädigungen festzustellen sind, dann liegt die Beweislast bei dir !


    D.h. du hättest ggf. vorher Fotos vom unversehrten Zustand der Ware machen müssen u. auch auch eine zweite Person (Zeuge) beim Einpacken der Ware dabei haben müssen.

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • Wir wissen alle wie die Paketler mit den Paketen umgehen... nur beweisen kannst halt nix.


    Und das ist eben der Knackpunkt bei der Geschichte.
    Sobald der Empfänger unterschreibt und die Tür hinter sich zumacht, gilt das Paket als ordnungsgemäß zugestellt, jede weitere Beweislast liegt dann beim Empfänger.
    Daher sollte man als Empfänger den Lieferdienst auch immer auf eventuelle Beschädigungen der Verpackung hinweisen, wenn man das Paket annimmt, sowas wird dann in der Regel vermerkt und kann im Falle eines Falles dann auch entsprechend verwendet werden.


    Das Problem ist eben, der Lieferdienst ist weder haftbar dafür, wenn die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt wurde, noch dafür, wenn der Empfänger die Ware beim Auspacken vor lauter Tanzen vor Glück gegen die Wand haut. ;)
    Hier liegt die Beweislast dann eben beim Versender oder beim Empfänger (wobei ich nun keinem davon etwas derartiges unterstellen will!!!), und das zu beweisen ist in der Regel so gut wie unmöglich.


    Die Paketversicherung greift normalerweise nur dann, wenn ein offensichtlicher Transportschaden vorliegt, oder wenn die Ware verloren geht.
    Da das Paket nach deinen Angaben äußerlich unversehrt angekommen ist, ist es somit nicht verwunderlich, dass sich DHL da quer stellt.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • ...in seinen Fall GLS.

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  • Spielt für den Sachverhalt auch keine große Rolle...

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  • ...stimmt.


    Wenn du meinen Post vorher gelesen hättest, dann ist festzustellen das in deinen Beitrag im Kern das gleiche steht wie in meinen zuvor. (bis auf DHL)

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  • Die Paketversicherung greift normalerweise nur dann, wenn ein offensichtlicher Transportschaden vorliegt, oder wenn die Ware verloren geht.


    Auch nur wenn man die Rechnung / den Kassenbon für das zu versendene Objekt noch hat. DHL hat Mitte Juni ein Paket von mir verschlampt und findet es nicht mehr. Daher steh ich vor diesem Fall. Werd leer ausgehen, weil ich keinen Kassenbon mehr vom Inhalt hab.

  • Wenn du meinen Post vorher gelesen hättest, dann ist festzustellen das in deinen Beitrag im Kern das gleiche steht wie in meinen zuvor. (bis auf DHL)


    Und nun?
    Das ist halt das Risiko in einem Forum, wenn einem bei Schreibbeginn nicht angezeigt wird, dass jemand anderes gleichzeitig das Gleiche schreibt.


    Hast du nun ein Problem damit?



    Auch nur wenn man die Rechnung / den Kassenbon für das zu versendene Objekt noch hat. DHL hat Mitte Juni ein Paket von mir verschlampt und findet es nicht mehr. Daher steh ich vor diesem Fall. Werd leer ausgehen, weil ich keinen Kassenbon mehr vom Inhalt hab.


    Wobei ich mir aber vorstellen könnte, dass bei sowas der Kaufbeleg von Ebay ausreichen müsste.
    Denn immerhin ist das ja der aktuelle Zeitwert, den es zu ersetzen gilt.


    Oder hast du nicht im Zuge eines Kaufs / Verkaufs versendet?

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  • du als versender bist mit verschicken der ware (abgabe beim paketdienst, in der filiale oder auch bei fahrer) raus aus dem ganzen.
    der empfänger muss, im schadenfall, sich selber um alles kümmern. d.h. anrufen, anwalt einschalten, etc. das ist nicht deine sache, es ist aber gut von dir das du dich auch drum kümmerst.
    dir wird aber, egal ob dhl, dpd, usw ., keiner irgendwas erstatten, weder versandkosten noch den verkaufspreis der lippe.
    der empfänger (egal ob käufer oder der nachbar) sollte bei offensichtlichen schäden (sichtbare schäden) im beisein des zustellers kontrollieren ob alles i.o. ist und sich dies auch quittieren lassen.
    wenn der empfänger das aber nicht tut dann zählt es als zugestellt ohne schäden oder ähnliches.
    da dies vom lesen her nicht "ersichtlich" ist wird es wohl oder übel sehr schwer werden irgendwas erstattet zubekommen.
    als kleinen tip fürs nächste mal, wenn du wieder was größeres versenden willst. MACH FOTOS und heb sie auf für eventuelle streitigkeiten wie diese ;)

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