KFZ Gewerbe gehört definitv nicht mehr zu den Gewerben mit Meisterpflicht. Jedenfalls nicht in Sachsen-Anhalt und Brandenburg....
Brauchst aber zumindest mal nen Gesellenbrief in dem Bereich, den ich ja nicht habe.
Hab grad mit einem der Handwerkskammer telefoniert, keine Chance.
Das Programmieren der Steuergeräte zählt schon zu sehr als tiefere Tätigkeit aus dem Berufsbild des KFZ-Technikers, als dass es noch als minderhandwerkliche Tätigeit durchgehen würde.