Hallo zusammen,
Ich habe etwas gesucht, habe auch einen Beitrag gefunden der Thema behandelt, bin nur nicht ganz schlau daraus geworden. Insbesondere die rechtlichen Grundlagen würden mich interessieren.
Gestern habe ich diese Scheinwerfer verbaut: https://www.dectane.de/SCHEINWERFER/Scheinwerfer-VW/Scheinwerfer-VW-Golf-V-03-07-GTI-Look-black.html
Das ist alles schön und gut, da waren nur Fernlicht und Abblendlicht zu wechseln. Beim Einschalten des Lichtes sagt der Bordcomputer mir aber, dass das Standlicht vorne links und rechts defekt sei. Habe ich überhaupt Standlicht in diesen Scheinwerfern?
Habe gesehen, dass manche den Blinker als Standlicht "missbrauchen", oder gibt es bei diesen hier wirklich eine Birne für das Standlicht? Oder muss ich Standlicht rauscodieren? Muss man überhaupt Standlicht haben?
MfG