Hallo Leute,
folgendes Problem.
Fahrzeug hatte einen Unfall, Gutachten wurde erstelllt. FZG wurde mit knapp 4500 Euro Schaden bewertet. FZG wurde in die Werkstatt gebracht, Leihwagen ausgehändigt, da privat FZG nicht verkehrssicher ist.
Nun stellte die Werkstatt fest, dass der Schaden locker bei 6500 Euro liegt. Nun sagen die, wir sollen eine andere Werkstatt suchen, die machen es für den "gutachterwert" nicht. Klar wollen Sie den Leihwagen zurück haben.
Nun wollen Sie für den einen Tag, für die Herausgabe des Leihwagens Geld sehen.
Nun meine Frage: Dürfen die, wenn ich die Rechnung für den Leihwagen ( max 100 euro), nicht gleich bezahle meinen privaten PKW einbehalten? Kann ich auf eine Rechnung bestehen?
Denke nicht.Aber ist dem so?
Danke euch
Kitt