Kann Mietwagenfirma den Privat PKW einbehalten?

  • Hallo Leute,


    folgendes Problem.


    Fahrzeug hatte einen Unfall, Gutachten wurde erstelllt. FZG wurde mit knapp 4500 Euro Schaden bewertet. FZG wurde in die Werkstatt gebracht, Leihwagen ausgehändigt, da privat FZG nicht verkehrssicher ist.
    Nun stellte die Werkstatt fest, dass der Schaden locker bei 6500 Euro liegt. Nun sagen die, wir sollen eine andere Werkstatt suchen, die machen es für den "gutachterwert" nicht. Klar wollen Sie den Leihwagen zurück haben.
    Nun wollen Sie für den einen Tag, für die Herausgabe des Leihwagens Geld sehen.


    Nun meine Frage: Dürfen die, wenn ich die Rechnung für den Leihwagen ( max 100 euro), nicht gleich bezahle meinen privaten PKW einbehalten? Kann ich auf eine Rechnung bestehen?


    Denke nicht.Aber ist dem so?


    Danke euch


    Kitt

  • Gegengutachten beantragen und schauen was der Gutachter sagt. Ansonsten ne Abtrittserklärung an die Werkstatt dann können die sich mit der Versicherung rumschlagen.


    Habe ich auch so gemacht als meine Felgen geklaut wurden. Gutachtenwert 3000€ dann an VW abgetreten die haben den Wagen instand gesetzt kosten 4500€ und haben mit der Versicherung abgerechnet ging wohl ohne Probleme über die Bühne.


    Ansonsten denke ich nicht das die deinen Wagen einfach einbehalten können. Sollen ne Rechnung schreiben für den Leihwagen da hat man in der Regeln 2 Wochen Zeit die zu begleichen und fertig.


    Gruß Markus

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