Habe ich einen Unfallschaden?


  • EBEN WEIL 5 Leute den Schaden nicht gesehen haben und der Vorbesitzer den Schaden aber auch NICHT von allein angegeben hat, obwohl er ihn entsprechend dem Schadensbild hätte kennen MÜSSEN (andernfalls - bei einem sehr geringen Schaden oder nur Kratzern - hätte er ggf. selbst gar nichts von dem Schaden gewusst - oder zumindest Unwissenheit glaubwürdig machen können - wobei dann auch schwierig ist ihm das Gegenteil zu beweisen - und bei privaten Verkäufern ist gibt es sowas wie die Beweislast/-umkehr leider nicht).


    Die Frage hättest Du Dir auch allein beantworten können. Die Täuschung hätte man ihm so oder so vorwerfen können, da ja nachweislich ein Schaden bestand. Arglistigkeit ist es erst dann, wenn er davon wusste und das ist meistens sehr schwer und nur anhand des Schadens nachzuweisen, aber hier ist der Fall klar und der Vorbesitzer war sich dessen wohl auch bewusst ;)


    Moin


    Ich glaube du hast mich nicht richtig verstanden. Den Schaden haben 5 Personen nicht gesehen. Woher willst Du wissen,dass der Verkäufer von dem Schaden wusste? Der Schaden kann doch schnell passieren. Und viele Leute merken es nicht einmal.
    Oder der Wagen hat ein Bekannter gefahren .........
    Oder jemand hat den Schaden bei einer Probefahrt gemacht................


    Und das man jetzt dem Verkäufer Arglistige Täuschung vorwirft kann ich so nicht verstehen.


    Und ich Zitiere:


    In der Praxis kommt es oft zu erheblichen Schwierigkeiten, wenn es darum geht, eine arglistige Täuschung zu beweisen.


    Zitat ende.


    Wenn ich als Verkäufer den Schaden nicht gewusst habe, und es 5 Leute bei einer Besichtigung ( verstehe auch nicht wieso man mit 5 Leuten ein Auto kaufen muss ) , dann würde ich als Verkäufer glauben,dass der Käufer den Schaden selbst verursacht hat und diesen jetzt bezahlt haben möchte.


    In diesem Sinne müsste der Käufer dem Verkäufer beweisen,dass der Schaden schon vor dem Kauf vor lag. Und das ist wie wir wissen alles nicht einfach.


    Und wie gesagt, es sagt uns keiner ob der Käufer womöglich den Schaden selbst verursacht hat.


    Nichts gegen dich, Lesperancager.

  • Also von der Behauptung mit der arglistigen Täuschung möchte ich mich persönlich eh distanzieren; das habe zumindest ich nicht behauptet.


    Ich selbst bin da auch sehr vorsichtig, was solche Schlussfolgerungen angeht. Mit dem Thread wollte ich zunächst in Erfahrung bringen, ob es überhaupt möglich ist, diesen Schaden bei Verursachung zu überhören....wenn nicht, dann wäre es natürlich eher wahrscheinlich, dass da ein wenig bewusste Täuschung im Spiel war.


    So nebenbei: Ich habe das Auto nicht mit fünf Leuten gekauft, sondern alleine ;) Aber danach habe ich den Wagen einingen gezeigt, die das alle zunächst nicht gesehen haben. Wir standen einfach zu nah am Auto :D


    Inzwischen ist klar, dass die Vorbesitzer höchstwahrscheinlich über den Schaden Bescheid wussten, diesen aber falsch eingeschätzt haben.


    Das Problem konnte ja inzwischen auch geklärt werden und der Wagen wird in Kürze gemacht.
    Da gibt es meinerseits eh keinen Grund dazu, noch von arglistiger Täuschung zu sprechen.
    Ich bereue den Kauf des Wagens nicht, weiß inzwischen auch, dass er sonst keinerlei Unfälle hatte und hatte zudem sympathischen Verkäufer, die ihren Fehler einssehen konnten und dies mit mir geklärt haben.


    In diesem Sinne.

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