ABE Papiere für TÜV wer kann schnell helfen?

  • Wie das TÜV-technisch aussieht kann ich auch nicht sagen, aber zum TÜV einfach abstecken bzw. inaktiv setzen, dann sollte eigentlich auch nichts passieren. Wenn man dann gefragt wird, würde ich sagen, dass diese zu Showzwecken eingeschaltet werden und nicht im öffentlichen Staßenverkehr

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  • ....Showzwecke find ich immer zu geil. :thumbup:


    Polizist : Was macht die hässliche Frau auf den Beifahrersitz ?


    Ich : Die sitzt nur für Showzwecke da, kann ich jederzeit ausschalten.


    Polizist : Gute Weiterfahrt. :D

    Individual für Individualisten



    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

    Einmal editiert, zuletzt von hani ()

  • Wie gesagt wäre ein Versuch und war ein Tipp. Ansonsten hilft nur Audi anschreiben wegen den TFL und zur Einzelabnahme zum TÜV und eintragen lassen


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  • Jede Leuchte am Fahrzeug, egal ob Serie oder Nachrüstung, benötigt ein Prüfzeichen.
    Ist dieses vorhanden, kann die Leuchte - unter Auflage der Anbauvorschriften (z.B. Höhe, Ausrichtung) - auch an jedes beliebige andere Fahrzeug angebaut werden.


    Ohne Prüfzeichen ist die Leuchte unzulässig.
    Und fallt doch bitte nicht jedes Mal wieder auf die Geschichten mit der TÜV-Eintragung herein, denn Beleuchtungseinrichtungen kann man nicht eintragen, und wenn sie doch eingetragen wurden, ist diese Eintragung nicht den Staub wert, den die Tinte auf den Fahrzeugpapieren verdrängt.


    Eine Leuchte verfügt entweder über ein Prüfzeichen, und kann problemlos ohne weitere Abnahmen verbaut werden, oder sie hat keines, und wird nie legal verbaut werden können.



    Zweitens, eine Leuchte, die am Fahrzeug verbaut ist, hat auch gemäß der strengen Regelungen zu funktionieren.
    Wenn die Leuchte für den TÜV also ausgesteckt wird, wird er mehr Probleme bekommen, als wenn er sie dran lässt.




    Was die Zulässigkeit der S6-Leuchten angeht:
    Wenn die Tagfahrleuchten gemäß der geltenden Anbauvorschriften eingebaut wurde, gibt es keine Probleme mit dem TÜV.


    Die Anbauvorschriften sind:

    • Mindestabstand vom Boden (Unterkante Leuchte): 250mm
    • Mindestabstand zum Boden (mit Standlicht-Funktion): 350mm
    • Mindestabstand zwischen den Leuchten: 600mm
    • Muss einschalten, wenn Zündung ein
    • Muss ausschalten (dimmen), wenn Standlicht/Abblendlicht an
    • Muss ausschalten wenn Zündung aus
    • Manuelle, nicht automatische Schaltung (z.B. über Nebelscheinwerfer-Schalter) unzulässig


    Wenn diese Vorschriften eingehalten wurden, steht dem TÜV nichts im Wege. ;)

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

  • E-Prüfzeichen hab ich mindestabstand ist auch eingehalten nur das problem ist ob nun am tage oder abends die leuchten genau gleich stark also am tage siehts schwach aus am abend wieder sehr hell aber auch nur weil es dunkel wird ist ja dann klar das es dann heller aussieht ..aber trotzdem muss es ja am tage viel stärker leuchten oder nicht?

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  • Am Tag wenn das Stand/ Abblendlicht aus ist: TFL > ungedimmt
    Wenn du Stand/ Abblendlicht an machst TFL > gedimmt ( Aber nur wenn du die normalen Standlichter vom Golf entfernst)


    Falls die normalen Standlichter noch dran sind, muss das TFL komplett ausgehen wenn Stand/ Abblendlicht angemacht so kenne ich es.


    So ist es Gesetzlich und für den TÜV relevant. Ob darauf geachtet wird ist ne andere Frage.


    Edit: Mist rausgenommen :)

  • der typ der mir die tfl eingebaut hat meinte meine scheinwerfer gehen am tag automatisch an darum ist der so schwach.. ich soll die scheinwerfer umcodieren lassen das sie am tag nicht automatisch angehen dann werden die tfl auch heller werden .. also wenn ich abblendlicht/stand an habe sind die schwach also gedimmt wenn ich abblendlicht/stand aus habe sind die trotzdem gedimmt.. hab mal im handbuch geschaut und drinn steht das die scheinwerfer die am tage anbleiben als tagfahrlichter gelten

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  • Wieso gehen denn deine Scheinwerfer am Tag an?? Hast du was in der Richtung Codieren lassen? Fernlicht gedimmt als TFL oder sowas?


    EDIT: Ja sehe schon in deiner Fahrzeugvorstellung das bei dir das TFL per Fernlicht Codiert ist. Das muss wieder raus.

  • nein hab garnichts codiert ..er meinte zu mir das es kein deutsches fahrzeug ist.. und im handbuch steht auch wenn die am tag an sind gelten die als tagfahrlicht :wacko: das was ich einfach will ist das die tfl's am tage sehr hell sind :D

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  • Das kann man auf jeden Fall raus codieren. Such dir mal aus der vcds Liste jemanden raus und lass dir das Codieren.


    Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 4

  • dann werden meine tfl auch heller? und wie viel kostet so eine codierung?

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  • Kommt drauf an wie die TFL angeschlossen wurden. Die meisten TFL werden an das Standlicht bzw. Abblendlicht-kabel angeschlossen und dadurch gedimmt wenn diese angeschaltet werden. Das ist bei dir bestimmt auch so verkabelt worden.


    Wie viel die Codierer dafür haben wollen musst du mit ihnen selbst klären. Einige machen es für nen Zehner .. andere für ein Bierchen :D

  • Und, TÜV bestanden? ;)


    #kommt von unterwegs via Tapatashizzle!!!

  • Oh ich hab ja ne ganz schöne Welle ausgelöst :D


    Also ich war beim TÜV und habe auch ohne Mängel bestanden :thumbup:


    Der TÜV kam zu mir mit nem Öttinger in der Hand, hat nach keiner ABE für irgend ein Anbauteil gefragt und ich konnte nach 10 Minuten weiter fahren :thumbup: :thumbup: :thumbup:


    Also ihn hat es nicht interessiert, einen anderen vielleicht schon aber was solls, bestanden ist bestanden 8o


    Was ich oben gelesen hatte, wieso sollte ich bei getönten Rückleuchten Rückstrahler brauchen?
    Meine haben doch welche drin auch wenn sie sehr dunkel sind, wenn sie ABE haben muss ich sowas doch nicht am Auto haben?
    Oder vertue ich mich da? Bin mir eigentlich relativ sicher...


    Danke für die Antworten ^^

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