Erfahrungen mit DVR's / Autocams / Blackbox

  • also im Normalfall wird die Geschwindigkeit mit angezeigt. Hat aber sehr selten mal aussetzer wenn gps Signal verloren (z.b. im Tunnel).
    Cam habe ich anfangs im Zigaretten anzünder gehabt, später dann fest verkabelt. Akku ist wohl ein Miniding drin das reicht aber nur um die Settings zu behalten, mehr nicht. Zudem läuft darüber ja die umschaltung zwischen parking mode und driving recording (über x volt/ unter x volt, kann man einstellen woi die schwelle ist). Um die Batterie zu schäützen gibts noch ein shutdown voltage setting, wird die Spannung unterschritten schaltet die cam komplett ab. (ist nur interessant wenn man parking mode recording mit motion detect verwendet). Uninterupted power cable ausm Zubehör braucht man nicht. man kann das normale Kabel verwenden wenn mans an dauerplus und masse klemmt.
    Die Geräusche kann man abschalten ja. Die cam meldet z.b. event recording mit diesem "crash sound" und sagt auch "starting driving recording" oder "ending wifi" etc. finds sehr angenehm da man dann sehr genau weiß was das Ding macht. Lautstärke kann man aber auch einstellen und sogar ganz muten. Soundrecording kann man auch abschalten.
    Die videoquali leidet leider durch den youtube upload etwas.

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Ich bin auch am Überlegen dass ich ein Dashcam anschaffen möchte. Dasham nur am Front lohnt sich NICHT für mich. Es wäre mir lieber, Front UND Heck. Ich hatte schon ein Unfall erlebt, dass ich wirklich unschuldig war und ein Mofa-Fahrerin ein Fehler gemacht hat. Sie hat falsch Blinker genommen. => Als ich am Rückspiegel sah dass sie Blinker für nach rechts genommen hat. Dann biegte ich links ab und gleichzeitig schulterblick, plötzlich war Mofa da und musste vollbremsen. Es war zu spät und gab ein Krach am links Seite des Auto. Nur Ihre Finger verletzt sondern ganze Körper okay. Schaden gesamt ca 5000 Euro. Ich habe Polizei berichtet dass sie falsch Blinker genommen hat. Polizei hat Unfallverursacherin geglaubt. Sie war nicht ehrlich. Ich wurde zu Opfer sein denn ich hatte keine Augenzeuge. Riesige Pech für mich. Staatsanwalt hat mir ein drohendes Brief geschickt und Strafe (1400 Euro) war zu hoch. Hatte ein Tipp von ADAC bekommen. Kurz später war Strafe (440 Euro) zu gering dank war ich noch bei Ausbildung. Dann wurde Ermittlung schnell geschlossen. Glück kein Punkt in Flensburg bekommen. Alles vergessen. Kein Vorstrafe bekommen. Seit Vorfall bin ich immer vorsichtig gegenrüber Fahrrad, Mofa und Motorrad. Für Strafe 440 Euro hätte ich gleich teure Dasham (Front und Heck) holen können.


    mein Favorit:


    http://www.amazon.de/Blackvue-…&sr=1-13&keywords=dashcam (Affiliate-Link)


    http://www.blackvue.com.sg/full-hd-dr550gw-2ch.html

  • Ich hassse lügner... Stand auch schon vor gericht... Gegen einen Polizeikomissar.... Der hat alles zsm gelogen.... Ich wäre am liebsten ausgerastet....dashcams sind bestimmt sinnvoll !!!

  • also die blackvue kann man sicherlich auch gut kaufen. wird von recht vielen verwendet und tut was sie soll.
    Falls du nen shop in Deutschland sucht kannste hier mal fragen: http://dashcameurope.de/ hat mich sehr gut beraten obwohl ich nicht dort gekauft habe (hab mich ja für die cowon entschieden).
    Von Cowon gibts auch ne 2ch variante, nennt sich dann "cowon autocapsule AD1", http://www.cowonglobal.com/ ist von der ausstattung recht ähnlich zu meiner.

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Dürfen aus Datenschutzgründen eigentlich nicht verwendet werden. Vor Gericht sind sie auch nicht als Beweismittel zugelassen.


    gesendet von meinem Sony Xperia Z1

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen, ich sei nicht verrückt! Die 10te singt die Titelmelodie von Halloween!

  • Es kommt immer auf den Fall an, wenn du die Videos dazu benutzen möchtest andere Anzuzeigen helfen sie dir sicher nicht. Wenn es aber darum geht den Hergang eines Unfalls zu zeigen werden sie durchaus als Beweismittel zugelassen.
    Beispiel: man steht an der Ampel und der vor einem haut den Rückwärtsgang rein und tritt voll aufs Gas. Ohne Zeugen wirds da schwer zu beweisen das nicht du derjenige warst der aufgefahren ist, mit dem Video wäre es eindeutig. Genauso bei nem Parkschaden wo derjenige einfach aubhaut nachdem er dir an die Karre gefahren ist. Das ist das Video dann Gold wert.

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Dashcam ist eine wahre Augenzeuge. Wahrheit des Mensch kann immer Lüge sein, aber Dashcam nicht.

  • also bei westfalia kann man feuerzeuge bestellen wo unten ne camera drin ist mit HD und 10MP also muss es doch ne Möglichkeit geben sowas ins auto zu bauen. Warum sollt ich mir da so ein klopper ans fenster hängen? gibt es keine mini cams und nen externen monitor der ne Aufnahme Funktion hat? wäre doch besser?

  • Ich besitze eine Sumikon MDV-2290.FHD für 95 €, sowie den Fake einer DVR-027 für ca. 18 €.


    Der DVR-027-Fake funktionert zuverlässig, die Videoqualität ist aber leider miserabel. Kennzeichen kann man gerade so erkennen, wenn man an der Ampel nah hinter einem Auto steht. Um Verkehrssituationen nachzuvollziehen, ist es aber zweckmäßig. Von Preis-Leistung also durchaus ausreichend und nicht unbedingt ein Fehlkauf.


    Die Sumikon entspricht vom Gehäuse (und mehr?) der bekannten GS1000, und hat eingebautes GPS für Geschwindigkeit und Routenaufzeichnung. Sie ist in meinem Golf und funktioniert ebenfalls zuverlässig, bei ordentlicher und guter Qualität, auch wenn hier das Ende der Fahnenstange sicher nicht erreicht ist.


    Vor einem Monat habe ich noch die G1W für etwa 50 € bestellt, welche eine recht gute Videoqualität haben soll. Ich bin gespannt, was sie leistet. Preislich ist sie jedenfalls attraktiv.

    Gruß Linx,
    meinGOLF.de Moderator

  • Da ich auch viel unterwegs bin und die ein oder andere brenzlige Situation schon erlebt habe, habe ich mir diese Dashcam (Affiliate-Link) eingebaut.
    Hier muss aber auf die Firmware der Kamera geachtet werden.
    Habe damals nur den Tipp bekommen, dass dieser Händler bei Amazon (Adam GmbH) die Kamera mit der "richtigen" Firmware verkauft, die auch wirklich ein vernünftiges Bild liefert.
    Die Kamera hängt an Zündungsplus und schaltet sich automatisch ein und sobald die Zündung ausgeschaltet, schaltet sich die Kamera ab.
    Gespeichert wird alles auf einer MicroSD Karte.
    Hier kann die Größe der Files eingestellt werden und wenn die Karte voll ist, dann wird das älteste File wieder überschrieben.

    Gruß Michael

    2 Mal editiert, zuletzt von Kuckuck ()

  • Ich habe mich nun auch endlich für eine DVR entschieden. Habe mir die Rollei DVR 110 geholt (MediaMarkt für 120€ im Angebot, Standard 129€).
    Sie ist von von der Optik (Gehäuse etc.) sehr schön und man sieht sie nicht von aussen (da schwarz).
    Mit dabei war eine Software zur Auswertung. Hier kann auf 4 "Feldern" das Video, den Standort laut Googlemaps, km/h und geographische Angaben, Gravitationswerte und viele Angaben zur Tonaufnahme (Höhen/Tiefen etc.) sehen.


    Zur Quali: Tagsüber liefert sie ein sehr gutes Video. Man kann speziell in der Stadt bei Pausieren die Kennzeichen von parkenden und entgegen kommenden Autos gut erkennen. Von der Quali nachts bin ich etwas enttäuscht. Man sieht leider nicht sehr viel. Kann es mit anderen Kameras aber nicht vergleichen, da ich nur diese probiert habe.


    Zum Einbau: Ist im G5 kinderleicht. Es ist ein Kabel zum Zigarettenanzünder vorhanden. An dieses habe ich ein anderes Kabel befestigt und an die Unterseite des Zigarettenanzünders angeschlossen. Das ganze Kabel verläuft somit über die A-Säule auf der Fahrerseite (Wie das Mikrofonkabel). Wenn man alles sauber macht, dann dauert es ca 30 Min.

  • Ich bin auch schon am überlegen ob ich mir nicht so eine zulege!


    Nur was sind zurzeit gute Dashcams im Fall Preis/Leistung?

  • Ich habe die Anschaffung der Blackvue noch nicht bereut. :thumbup:
    Relativ unauffällige Kamera mit einem anständigen Funktionsumfang. Ein Arbeitskollege hat ein günstigeres Modell mit Bildschirm, welches mir allein schon von der Optik gar nicht zusagt.


    BMW bietet inzwischen auch eine Dashcam zur Nachrüstung an, jedoch habe ich mich mit jener noch nicht näher befasst.

  • Für unseren KAUFI - da ich den entsprechenden Beitrag für die Threads die man noch gebrauchen könnte nicht finde:
    Ich schlage mal ne GESETZ-Abteilung vor, in den man aktuelle Urteile reinsetzen kann.
    Als Extrathemenbereich wäre das ne Sache - als Thread geht es unter denke ich.
    In letzter Zeit sind viele Urteile gesprochen worden die hier jeden angehen könnten und die man dann in den Thread einsetzen könnte.
    Denn auch dieses Urteil gehört so nicht wirklich hierher, da es mit Masse ja nur um CamTypen und Erfahrungen geht


    Aktuelles Urteil des AG München zur CAM vom 13.08.2014:



    Dashcam: Keine Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen einer Autokamera



    Das AG München hat entschieden, dass Aufzeichnungen mit Hilfe einer auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe von Fahrzeugen angebrachten Videokamera ("Dashcam"), die während der Fahrt fortwährend aufzeichnet, im Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertet werden können.


    Beim AG München ist derzeit ein Zivilprozess anhängig. Ein PKW-Fahrer (Kläger), der in einen Unfall verwickelt wurde, möchte im Rahmen des Prozesses seine Unschuld mit Videoaufzeichnungen seiner Car-Cam bzw. Dashcam beweisen. Am 14.01.2014 um ca. 17 Uhr wollte der Kläger mit seinem PKW vom Parkplatz eines Grundstückes in den Frankfurter Ring nach rechts einfahren. Der Frankfurter Ring hat an dieser Stelle zwei Fahrspuren in eine Richtung. Der Kläger behauptet, er habe an der Einmündung sein Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst und sei erst losgefahren, als die rechte Fahrspur frei war. In diesem Augenblick sei der Unfallgegner plötzlich und ohne zu blinken mit seinem Fahrzeug von der linken Fahrspur auf die rechte Fahrspur gewechselt, wo es zur Kollision kam. Der beklagte Unfallgegner behauptet, er sei bereits auf der rechten Fahrspur des Frankfurter Ringes gefahren, als der PKW-Fahrer aus der Grundstücksausfahrt einscherte. Der Kläger habe ihn offensichtlich übersehen. Der Unfall sei für ihn unvermeidbar gewesen. Beide Autofahrer können keine Unfallzeugen benennen. Der Kläger hatte eine Dashcam in seinem PKW installiert, mit der der gesamte Vorfall aufgezeichnet wurde. Mit diesen Aufzeichnungen möchte er beweisen, dass er – entgegen dem Beweis des ersten Anscheins – nicht schuld an dem Unfall war.


    Das AG München hat eine Verwertung und Verwendung der Videoaufzeichnungen als Beweismittel abgelehnt.


    Die Verwertbarkeit solcher Aufnahmen hänge nach ständiger Rechtsprechung von den schutzwürdigen Interessen der Parteien ab, die gegeneinander abzuwägen seien, so das Amtsgericht in seinem Hinweisbeschluss. Ein Indiz für die Beurteilung sei auch, ob ein Verstoß gegen einfachgesetzliche Bestimmungen vorliege. Die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine im PKW installierte Autokamera verstoße gegen § 6b Abs. 1 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetz sowie gegen § 22 Satz 1 Kunsturhebergesetz und verletze den Beklagten in seinem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs.1 GG.


    Das Bundesdatenschutzgesetz bezwecke den Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsrechts. Danach sei die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Videoüberwachung nur zulässig, wenn sie für einen konkreten Zweck erforderlich sei und nicht andere schutzwürdige Interessen überwiegen. Der Zweck der Autokamera, die Sicherung von Beweismitteln bei einem möglichen Unfall zu sichern, sei zwar hinreichend konkret, es würden aber die schutzwürdigen Interessen der Gefilmten überwiegen. Die Zulassung solcher Videos als Beweismittel würde zu einer weiten Verbreitung der Ausstattung mit Car-Cams führen. Was mit den Aufzeichnungen geschehe und wem diese zugänglich gemacht würden, wäre völlig unkontrollierbar.


    Die Verwendung der Autokamera verstoße auch gegen § 22 Satz 1 Kunsturhebergesetz. Danach dürften Bilder nur mit Einwilligung des Abgebildeten öffentlich gemacht werden. Der permanente Einsatz der Autokamera führe auch zur Erstellung von Fotos von Personen, die außerhalb des KFZ am Straßenrand oder in anderen PKWs oder in sonstiger Weise am Straßenverkehr beteiligt sind. Dies verletze diese Personen in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.


    Durch die unbefugte Erstellung von Aufnahmen werde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dieses Recht könne eingeschränkt werden durch konkurrierende Grundrechte Anderer. Das BVerfG hat in einer Entscheidung festgestellt, dass allein das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Straf- und Zivilrechtspflege nicht ausreiche, um im Rahmen der Abwägung stets von einem gleichen oder gar höheren Gewicht ausgehen zu können, als es dem Persönlichkeitsrecht zukomme. Vielmehr müssten weitere Aspekte hinzutreten, die ergeben, dass das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Persönlichkeitsbeeinträchtigung schutzwürdig ist (BVerfG, Beschl. v. 11.08.2009 - 2 BvR 941/08 - NJW 2009, 3293). Die bloße Möglichkeit, dass eine Beweisführung notwendig werden könnte, genügt nach Auffassung des AG München nicht diesen Anforderungen, da im Straßenverkehr generell die Gefahr bestehe, in einen Unfall verwickelt zu werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Superspeedy ()

Jetzt mitmachen!

Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen

Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!