Gewinde eingetragen ohne Höhe

  • ... dreht sich doch hier im Kreis. :wacko:


    Egal was im Fahrzeugschein eingetragen ist, oder nicht. Wenn die Polizei der Meinung ist, der Bock is zu tief und er ist wirklich aus dem im GUTACHTEN stehenden Verstellbereich raus muß er zahlen bzw. wird das Auto nochmals begutachtet.

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    .... von Danksagungen und Freundschaftsangeboten bitte ich Abstand zu nehmen ! Danke und Freundschaft .

  • Ganz klar, daran rüttelt keiner: Wenns der Pol. nicht passt, gehts wieder ab zum TüV. Wenns dem dann auch nicht passt, wirds eben anderst eingetragen. Das gilt aber generell für alle Eintragungen, egal mit welchem Wortlaut oder wie auch immer!
    Ich verstehe allerdings nicht, was das Gutachten nach erfolgreicher Eintragung noch für ne Rolle spielen soll?! Man muss es ja danach auch nicht mitführen. Es könnte ja auch ne Einzelabnahme gewesen sein, ganz ohne Gutachten... alles rein hypotetisch ^^

  • ...wenn die Grünen/Blauen der Meinung sind zu tief, dann finden (haben) die einen Prüfer der anhand der Nummern des Fahrwerks/ Federn locker ein Gutachten bzw. den Verstellbereich rausfindet.

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  • Genau darum geht es.... es ist kein Hexenwerk den vom Hersteller des FWs zugelassenen Verstellbereich herauszufinden, ist es nicht in diesem Verstellbereich eingestellt, ist es trotz der Eintragung ohne Höhenangabe im Schein ohne Betriebserlaubnis (weil man davon ausgehen kann, dass es im nachhinein verstellt wurde)!

  • Es könnte ja auch ne Einzelabnahme gewesen sein, ganz ohne Gutachten...

    Also ich bleibe dabei,... der Prüfer darf ja eine Eintragung auch nach eigenem Ermessen vollziehen, auch ohne Gutachten oder auch außerhalb des vom Hersteller bereits geprüften Verstellbereiches das im Gutachten steht. Seine Eintragung bedeutet für mich, er findets OK, auch ohne die Einstellbeschränkung des Gutachtens.

    es ist kein Hexenwerk den vom Hersteller des FWs zugelassenen Verstellbereich herauszufinden, ist es nicht in diesem Verstellbereich eingestellt, ist es trotz der Eintragung ohne Höhenangabe im Schein ohne Betriebserlaubnis

    Sollte das wirklich so sein (was dann aber der Einzelabnahmentheorie widerspricht), dann ist ja trotzdem alles gut. Der TE hält diese Höhe ja ein. ;)

  • Ich habe bei meinem Leon ebenfalls keinerlei vermerkung im Fahrzeugschein selbst.
    Es wurde ein Schreiben(weiss jetzt gerade nicht wie genau der TÜV das nennt) erstellt auf dem das Gewindefahrwerk samt Hersteller Modell Nummer usw. vermerkt ist und der abgenommenen Mindesthöhe zwischen Radnabe und Koti (in meinem Fall 32,5cm). Diesen Wisch muss ich mitführen und bei einer Kontrolle vorzeigen. Anhand der Angabe wird gemessen.


    Die 32,5cm sind ein Erfahrungswert womit die 8cm Bodenfreiheit meistens eingehalten werden und somit auch von eigentlich jedem anstandslos eingetragen werden.

    #9 Ricky Johnson: "I couldn't see who is in front of me, and i didn't care who is behind me"

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