... dreht sich doch hier im Kreis. :wacko:
Egal was im Fahrzeugschein eingetragen ist, oder nicht. Wenn die Polizei der Meinung ist, der Bock is zu tief und er ist wirklich aus dem im GUTACHTEN stehenden Verstellbereich raus muß er zahlen bzw. wird das Auto nochmals begutachtet.