Ist das wirklich so
Das war zumindest vor einigen Jahren noch nicht so
Man hat damals im Rahmen des Aufbauseminars quasi gebüßt und dananch wurde der Straßenverkehrsbehörde das qualifizierte Führen des Fahrzeugs mitgeteilt.
Und was ist wenn man dann in diesen 2 Jahren der Verlängerung noch mal zu schnell fährt oder etwas anderes begeht, bekommt man dann noch ein Aufbauseminar aufgebrummt oder gar den Führerschein ganz entzogen weil man z.B. 1 Km/h drüber war?
Da hätte ich gerne mal eine Quelle gwusst - Danke dafür
Sehr wohl war das auch vor Jahren schon so. Als ich 2001 zur Nachschulung (Aufbauseminar) musste, war das genauso, wie heute auch. Du musst zum Aufbauseminar und deine Probezeit verlängert sich trotzdem um 2 Jahre.
Quelle:
StVG §2a Fahrerlaubnis auf Probe
Und was dann passiert, wenn Du in der verlängerten Probezeit und nach dem Aufbauseminar wieder auffällig wirst, steht da auch Abs. 2 Satz 2.
Kurz und knapp: Wenn Du in der Probezeit zur Nachschulung warst und trotzdem wieder was verbockst, bekommst Du die normale Strafe, wie jeder andere auch (es werden ALLE gleichbehandelt mit der Strafe und Punkten usw. - egal ob Probezeit oder nicht), dann legt man dir nahe, doch mal eine verkehrspsychologische Untersuchung zu machen. Was seit einigen Jahren neu ist, ist die Tatsache, dass bei mehreren Verstößen innerhalb eines Jahres der Führerschein weg sein kann (auch wenn die Verstöße einzeln für sich keinen Entzug zur Folge hatten) aber das steht irgendwo anders und interessiert mich nicht.
Und jetzt bitte bitte nicht noch 20000 Mal per Copy & Paste die SELBE Aussage hier posten, die schon so oft richtig genannt wurde zum Thema "wann ist der FS in der Probezeit weg". Wir wissen es ja nun So kann man auch Beiträge sammeln