Golf V GTI - Preis?

  • War die Gewährleistung bei gebrauchten Fahrzeugen nicht 1 Jahr? So hab ichs in Erinnerung^^

    Bremsen ist vergeudete Bewegungsenergie

  • Willst du mir jetzt erklären, wie ich täglich meinen Job mache? ^^
    Die Sachmängelhaftung des BGB umfasst auch gebrauchte Waren. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungszeit steht dem Käufer als Verbraucher gegenüber dem gewerblichen Verkäufer in jedem Fall zu und kann auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden, weder vom Verkäufer noch vom Käufer.
    Das vielen Händlern das nicht passt, ist klar. Machen können sie dagegen jedenfalls nichts, denn eine Verkürzung oder ein Ausschluss der Gewährleistungspflicht wäre unwirksam.
    Und falls du die Gewährleistung mit der Garantie verwechseln solltest: die Garantie ist selbstverständlich eine freiwillige Leistung des Händlers, deren Zeitraum er selbst bestimmen kann. Das ein Händler bei einem Gebrauchtwagen selten einen zweijährigen Garantiezeitraum einräumt, mag sein. Mit der Gewährleistung hat das allerdings überhaupt nichts zu tun.
    Sniperhobit: Der Zeitraum der Sachmängelhaftung (ein andere Name für Gewährleistung) bestimmt sich nach § 483 I, 2 BGB und umfasst grundsätzlich zwei Jahre.
    Bei gebrauchten Waren kann der Gewährleistungszeitraum jedoch in beidseitigem Einverständnis auf ein Jahr begrenzt werden. Dies erfordert aber die Zustimmung beider Vertragspartner, also auch die des Käufers.

    Gruß Julian,
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  • Der Zeitraum der Sachmängelhaftung (ein andere Name für Gewährleistung) bestimmt sich nach § 483 I, 2 BGB und umfasst grundsätzlich zwei Jahre.
    Bei gebrauchten Waren kann der Gewährleistungszeitraum jedoch in beidseitigem Einverständnis auf ein Jahr begrenzt werden. Dies erfordert aber die Zustimmung beider Vertragspartner, also auch die des Käufers.

    Gruß Julian,
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  • 6. Die Gewährleistungsfrist


    Die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der Verkäufer für Mängel haftet, beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich 2 Jahre und beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Handelt es sich um einen Privatkauf zwischen privaten Verkäufer und privaten Käufer, kann die Gewährleistung gemäß § 444 BGB sogar gänzlich ausgeschlossen werden (Gewährleistungsausschluss). Der Verkäufer haftet in diesem Fall nur für arglistig verschwiegene Mängel, also Mängel, die dem Verkäufer bei Übergabe bekannt waren und gegenüber dem Käufer verschwiegen wurden. Handelt es sich hingegen um einen Verbrauchsgüterkauf, d.i. ein Verkauf durch ein gewerblichen Verkäufer an einen privaten Käufer, so kann die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden; ein vollständiger Gewährleistungsausschluss wäre in diesem Fall unwirksam (§ 475 Abs. 2 BGB).


    beiderseitig stimmt nicht! alle händler begrenzen logischer weise auf ein jahr!

  • Achso, wenn also der Käufer einen Kaufvertrag unterschreibt, in dem die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf ein Jahr begrenzt wird, erklärt er sich mit dieser Bedingung also nicht einverstanden? ;)
    Eine Verkürzung der Sachmängelhaftung auf ein Jahr durch AGB ist unwirksam, da dadurch der Verbraucher (der Käufer) gemäß § 309 8, ff BGB unsachgemäß benachteiligt würde.
    Eine wirksame Verkürzung der Sachmängelhaftung muss somit, wenn überhaupt, vertraglich vereinbart werden. Wenn sich nun also der Käufer weigert (was vielleicht in der Praxis nicht oft vorkommen mag), den Kaufvertrag zu unterschreiben, weil er sich an der Verkürzung der Gewährleistung stört, dann muss der Vertrag entsprechend angepasst werden oder das Geschäft ist eben hinfällig. Einen gesetzlichen Anspruch des Verkäufers auf eine verkürzte Gewährleistungsfrist gibt es nämlich nicht.

    Gruß Julian,
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    Moderator

  • Hui, ganz schön was los hier :D
    Der Verkäufer hatte mich vorhin angerufen, da ich ihn gefragt hatte ob bei dem stolzen Preis von 18.700€ Winterräden mitgegeben werden.. Und bezüglich des DSG.. Das Öl sollte dann auch noch VOR dem Kauf gewechselt werden.. Wäre ja schön blöd, wenn ich es nach 8.000 km selber machen müsste :D


    Daraufhin meinte er, das er mir gebrauchte Winterkompletträder (welche angeblich um die 800€ ?( liegen sollen) mit dazupacken würde, wenn ich den Wagen für 18.890€ kaufe, da Winterräder üblicherweise nicht dazu gegeben werden.. Und das mit dem Getriebeölwechsel, müsste er wohl mit seinem Chef abklären, der heute nicht mehr erreichbar war.. Sprich er würde sich dann Montag nochmal melden..


    Nur um euch auf dem Stand zu halten :rolleyes:


    Bis dahin, ein schönes Wochenende euch allen ^^

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