Stell es Dir so vor: Du hast ein Gewindefahrwerk, dass ein Gutachten für einen bestimmten Verstellbereich hat (Ich spekuliere jetzt mal dreist 60mm, also von - bis). Innerhalb dieses Verstellbereichs ist dieses Fahrwerk geprüft (daher auch das Gutachten dafür). Der Tüver schaut ins Gutachten, sieht "Okay, für den und den Verstellbereich geprüft"- dementsprechend trägt er dir es BIS zu diesem laut Gutachten angegebenen Verstellbereich ein.
Das heißt mit anderen Worten, du baust dein Fahrwerk ein, schraubst es erstmal auf den niedrigsten vom Gutachten und damit Tüv zugelassenen Stand und lässt Sturz und Spur einstellen. Jedes Fahrwerk ist über den geprüften Bereich vom Gewinde hinaus einstellbar, jedoch (je nach dem was du für einen Tüver hast) nicht mehr einzutragen. Den geprüften Bereich nimmt dir der Tüver immer ab und trägt es dir ein, sofern nichts am Koti schleift, tragende Teile schleifen oder sonst irgendwas ist.
Alles, was du danach mit der Karre machst, ist quasi auf deine Verantwortung. Kannst auf Anschlag runterschrauben, Versteller raushauen, Vorspannfeder entfernen, Federn flexen, was auch immer um tiefer zu kommen. Kannst das Ding auch wieder hochdrehen Ich hab meinen schon x-Mal hoch und runter gedreht vorne, drei Mal darfst du raten wie oft ich damit beim Tüver war Und so machen es die meisten. Einmal eingetragen und Gut ist. Die meisten Polizisten juckt eh nur die Eintragung, selten messen die exakt nach.