Hi,
der User Andy9292 muss 80 € zahlen und hat Punkte bekommen, weil sein Subwoofer nicht befestigt ist.
Mich würde doch mal interessieren, auf was die sich Berufen und ob sowas überhaupt rechtens ist.
Hi,
der User Andy9292 muss 80 € zahlen und hat Punkte bekommen, weil sein Subwoofer nicht befestigt ist.
Mich würde doch mal interessieren, auf was die sich Berufen und ob sowas überhaupt rechtens ist.
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf.
Ich würde mal sagen: JA
Stichwort Ladungssicherheit ....
lg
Gerald
Wenn mann einen subwoofer kauft ist niemals ein gurt dabei außer bei den meisten bassrollen! Beim kasten bier muss man das ja auch nicht
Beim kasten bier muss man das ja auch nicht
Rein theoretisch schon
Aber keiner machts - und nur wenige Polizisten werden es drauf ankommen lassen ....
lg
Gerald
Und ein Kasten Bier ist ja aber auch nicht dauerhaft verbaut...
Die Strafe finde ich trotz alledem überzogen.
Gruß
Also ich sehe das so das definiiv auch so das es viel zu krass is für so eine kleine schei... basskiste! werde mich morgen mal mit mein anwalt zusammen setzen und mal hören was er dazu sagt! aber finde es schon lächerlich sowas! Der polizist meinte zu mir das es nicht unter ladungsicherung fällt aber da es quasi zum auto gehört muss es angeblich so fest sein das er sich nicht bewegen kann
Pass aber auf das Dein Anwalt Dich nicht auslacht. Die Regelungen sind eindeutig. Ob die Polizei das immer durchsetzen MUSS, ist dabei eine völlig andere Sache.
ZitatAlles anzeigenRechtsgrundlagen (am Beispiel des Straßentransports in Deutschland)
Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik (wie z. B. VDI-Richtlinien 2700 ff) zu beachten.
Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader.[2] Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeldern in Höhe von 50 bis 150 Euro und 1 bis 3 Punkten im Verkehrsregister bestraft werden. Eine Straftat (z. B. Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Die VDI-Richtlinienreihe VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ gilt seit vielen Jahren als anerkanntes Grundlagenwerk der Ladungssicherung. In ihr wird beschrieben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.
Die Richtlinien werden bei Überwachungsmaßnahmen der Verkehrspolizei, aber auch bei Streitfällen vor Gericht herangezogen.
ZitatAlles anzeigenUrteile zur Ladungs- und Beförderungssicherheit
Der Absender ist laut § 412 I 1 HGB verpflichtet, das Gut beförderungssicher zu beladen bzw. zu stauen und zu befestigen sowie zu entladen, wenn sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt. Der Frachtführer darf nur mit der betriebssicheren Verladung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Verladung ist als beförderungssicher zu betrachten, wenn das Frachtgut z. B. im LKW auf der Ladefläche so verstaut und befestigt wurde, dass es nicht durch andere Einflüsse z. B. im Straßenverkehr beschädigt wird. Das Frachtgut muss vor allem gegen alle Möglichkeiten im vertragsgerechtlichen Verlauf des Transports gesichert werden.[6][7]
In der Rechtsprechung wurden in der Ladungs- und Beförderungssicherheit einige Voraussetzungen ausgearbeitet:
Die Beladung muss einer durch Dritte ausgelösten Notbremsung standhalten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. April 1984, AZ: 1 U 116/83)
Ladungen müssen ausreichend gegen Fliehkraft in den Kurven gesichert werden (OLG Hamburg, Urteil vom 15. Februar 1990, AZ: 6 U 240/89;
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1994, AZ: 18 U 53/93)
Schwere Güter müssen wegen der Rutschgefahr in Kisten auf den Ladeflächen der Lastkraftwagen verkeilt und verzurrt werden (OLG Hamm, Urteil vom 31. März 1980, AZ: 18 U 34/78)
Das Gut muss gegen üblichen Transport, nicht aber gegen Unfälle geschützt werden (OLG Köln, Urteil vom 23. September 1997, AZ: 22 U 93/97)
Das Stahlcoil muss nicht nur auf einer Spezialeisenplatte fest verzurrt sein, sondern muss auch gegen Verrutschen auf der Ladefläche des LKWs gesichert werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1994, AZ: 18 U 53/93)
Die Schaltschränke müssen ausreichend gegen ein Verrutschen und durch die Fahrbahnstöße ausgelöste Vertikalkräfte gesichert werden (OLG Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 1986, AZ: 6 U 36/86)
Auf die erforderliche Befestigung darf nicht verzichtet werden, wenn z. B. der Frachtführer das notwendige Befestigungsmaterial (Spanngurte) nicht mitführt (LG Gießen, Urteil vom 20. November 2002, AZ: 1 S 233/02)
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ladungssicherung
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__22.html
Alles klar! Morgen hole ich die hilti raus und hole aus dem baumarkt schwerlasstanker und dübel meinen emphaser fest
Alles klar! Morgen hole ich die hilti raus und hole aus dem baumarkt schwerlasstanker und dübel meinen emphaser fest
Kannst Du machen wie Du willst.
Fühlt sich ein Polizist in der Position, bekommst Du Strafe und Punkte.
DEIN Geld, Dein Punkte-Konto
Alles klar! Morgen hole ich die hilti raus und hole aus dem baumarkt schwerlasstanker und dübel meinen emphaser fest
Geil!
Wie das wohl aussehen würde
Schwerlasstregal kommt auch noch rein da hier in zettel deutschland alles seine ordnung haben muss! Anstatt sich auf die suche nach schwerverbrechern zu machen!
Schwerlasstregal kommt auch noch rein da hier in zettel deutschland alles seine ordnung haben muss! Anstatt sich auf die suche nach schwerverbrechern zu machen!
Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun.
Nur weil Du eine mangelnde Ladungssicherung als pillepalle betrachtest, ist es weder Kavaliersdelikt noch Anlass das ganze ins lächerliche zu ziehen.
Ein Subwoofer der im Auto umher fliegt kann bei einem Unfall zum tötlichen Geschoss werden.
Das ganze derart zu verharmlosen oder Vergleiche zu anderen "Verbrechen" zu ziehen, ist wohl kaum eines Erwachsenen würdig.
DJ-Mose
[Allgemein] Unfall mit Woofer im Kofferraum.
Mehr muss wohl nicht gesagt werden.
Genau so ist es!
Bei den Bilder kann ich nur mitfühlen. Hatte in meinem IVer auch lose einen Kasten im Kofferraum stehen und es kam irgendwann zu einem Unfall.
Durch die Kräfte, die dabei entstehen, hat mein Kasten die Rückbank umgedrückt und ist meinem Beifahrer hinten an sitz geflogen. Zum Glück ist nichts passiert.
Ich kann die Leute auch nicht verstehen, die sich Boxen in die Hutablage basteln. Ich will nicht wissen was passiert, wenn die sich mal selbständig machen.
Gruß Flo
Drei Gründe dafür:
- Austausch mit VW Golf Fahrer
- Alles zu Versicherung & Finanzierung
- Tipps zu Bauteile, Tuning und Reparaturen
Registriere Dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!