Autokäufer will von mündlichem Kaufvertrag zurücktreten


  • Klar ist ein Mündlicher Vertrag auch gültig aber auf den Rechtsstreit
    hätte ich keine Lust. Versuch einfach eine Bearbeitungsgebüh einzubehalten
    und dann mußt die leider nen neuen Käufer suchen. Ärgerlich aber willst
    dich jetzt auf nen Rechtsstreit einlassen!?



    Natürlich nicht, mein Golf ist Top da werde ich schon einen finden.

    ~ US-Grill ~ LED Valeo Rüllis ~
    ~ GTI Front ~ GTI Heck ~ GTI Lenkrad ~ GTI Pedalerie ~ CK-BBS ~ US-Standlicht ~ Schwarze Akzente ~

  • Anzahlung ist halt Risiko, man versichert ja damit das Auto zu kaufen damits nicht jemand anderst vorher bekommt, wenn man dann einfach das Geld zurücknehmen kann, was bringt dann die Anzahlung ? Also einen realistischen Teil der möglichst die Selbstkosten deckt solltest du schon einbehalten, Rest zurückgeben was über die Anzahlung hinausgeht und ihm wiedergeben.

  • Wenn überhaupt, könnte man ihn die angefallen Kosten auferlegen! Alles andere ist Rechtlich eher bedenklich.
    Schon weil es keine Zeugen gibt, deine Eltern sind da nur bedingt hilfreich!


    Für die Zukunft, sofort einen Vertrag machen!! Und sich in Zukunft entsprechend zu Informieren.


    Wenn du eine RSV hast, mal nen Anwalt befragen. Sofern du im ADAC bist, wäre es auch darüber gratis möglich.



    Ohne Anwalt, auszahlen und fertig.
    Außer du hast Lust, von der anderen Seite eine Anzeige zu kassieren!



    Sent from IPhone 4S Tapatalk

  • Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag! Wir wissen jetzt hier nicht was ihr untereinander ausgemacht habt, aber wenn der Käufer sogar schon eine Anzahlung gemacht, deutet schon viel darauf hin das es eine KV gab.


    Ich würde mir zu mindest die Kosten einbehalten, einerseits hast du Kosten die das Auto angehen und zum anderen weil du ja fest mit dem Geld gerechnet hast und du nun darauf warten musst bzw. es gar nicht bekommst!


    Am besten Kompromiss mit dem Käufer finden um Stress zu vermeiden

  • das ist immer das Problem bei privaten Autoverkäufen es gibt dort im Gesetz keinen Paragraphen der vorschreibt das ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden muss ( nicht so wie beim Hauskauf mit Notar und co.).
    Was ich hier lese mit dem eine mündlicher Kaufvertrag ist auch ein Vertrag also ich weiß ja nicht so recht.... Natürlich habt ihr alle Recht wenn ihr sagt ihr wollt wenigstens eure angefallenen Gebühren/ Kosten gedeckt haben das sehen ich auch so immerhin ist die Erfüllung des "Kaufvertrag" ja von seiner Seite aus nicht zustande gekommen. Vielleicht kannst du dich ja mit ihm einigen das er die Gebühren bezahlt ?(
    Hast du ihm seine komplette Anzahlung wieder zurück gegeben oder besitzt du noch einen Anteil? Weil nachträglich an Geld zu kommen würde nur über den Rechtsweg gehen und das stelle ich mir sehr problematisch vor :thumbdown:


    Für die Zukunft rate ich dir immer einen schrifltichen Vertrag zur Hand zu haben damit hat der Käufer eine Bestätigung und auch du es gibt genug schwarze Schaafe, wobei dein Vorfall eher ungünstig gelaufen ist :wacko:


    Greeez

    Gruß Flo

  • Rein theoretisch gilt die Anzahlung als Einwilligung des Vertrags. Rein theoretisch ... bist du auf der sicheren Seite ! Aber ich sags nochmal ... REIN THEORETISCH !

    "Beschleunigung ist, wenn die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfliessen."
    "Im Prinzip bist Du bei dem Auto mit dem Denken schon zu langsam."

  • Also ich würd auch schauen, dass ich da so schnell wie moglich ne Einigung finde
    und nicht auf das Geld bestehen,
    maximal die für dich angefallenen Kosten abdecken und gut ist.


    Nachher hast da nur nen riesen Stress.
    Das Auto wirst auch so noch loswerden.


    Ich würd aber generell ohne Vertrag, wo alles klipp und klar geregelt ist, kein Geld annehmen.

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