Skandal !

  • Hast du ne Rechtschutzversicherung??
    Ist ja nicht schlecht das die dir das Auto gleich Stilllegen.

    Gruß


    Stev

  • hab ich doch eine riesen diskusion der wollt nicht begreifen das ich n gti mit gti felgen fahr !

  • Du solltest definitv mal mit nem Anwalt reden - zum einen damit du dein Auto wieder bekommst, aber ich denke auch, dass wenn sie dir das Auto zu unrecht stilllegen du theoretisch bestimmt einen Anspruch auf "Schadensersatz" oder soetwas hast. Aber ob das jetzt genau so ist musst du dich eben mal erkundigen. Aber in den meisten Fällen hilft klagen eigentlich ;)

  • Selbst bei einem GTI oder sonstwas musst Du nachweisen können, dass die Felgen drauf sein dürfen. Entweder steht's im Fahrzeugschein oder in der EWG. Ob die Felgen vom Werk schon drauf sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die könnten Dir auch nen 3qm großen Pappspoiler vom Werk aufs Auto machen und es wäre noch nicht statthaft, so lange es nicht nachweisbar ist, dass das erlaubt ist.

  • Aber legen die grünen einem wegen sowas sofort das auto still? ?(

    Gruß


    Stev

  • Tja, das ist die Frage...man kann über bestimmte Sachen einfach keinen Nachweis ablegen. Die könnten auch behaupten, sein Lenkrad wäre ein falsches oder die Bremsen seien nicht auf das Auto zugelassen. Wer soll das nachweisen? Bei den Felgen könnte der Nachweis jedoch vor Ort erbracht werden, wenn man die entsprechenden Papiere dabei hat. Das war aber scheinbar nicht der Fall. Ich hab das Blatt immer im Auto - wer weiß, wofür es gut ist? Ich würde keinen Anwalt einschalten - mir würden die dummen Gesichter genügen, wenn man ihnen belegt, dass die Felgen drauf dürfen. Stilllegung ist schon ein ganz schön hartes Brot, aber bei Felgen sicherlich nicht allzu fehl am Platz. Bei Blinkern oder blauen Spiegeln wäre es wesentlich fragwürdiger.

  • er hat das fahrzeug nur mündlich still gelegt also nicht die plakete abgekratz er meinte nur hiermit ist jedliche weiter fahrt untersagt :D
    ich hab das auto gebraucht gekauft und hab den wisch mit der nummer nicht mehr aber mein kumpel der auch n gti fährt hat ihn noch und da steht schwarz auf weiß das ich die größe 225 40 18 ohne eintragung fahren darf..die frage ist jetzt ob ich auch so n wisch bei vw bekomm ?

  • Den kannste dir auch beim Tüv holen... hab ich für meine Borbet LV5 auch gemacht. Laut deren angabe muss ich nur die reifengröße eintragen lassen und gut is....hab zur vorsicht aber auch noch den ihren wisch im auto liegen wo alle größen etc. drauf stehen. Habe mich damals bei denen erkundigt ob die felgen überhaupt in frage für mich kommen. Raus gestellt hat sich dann das ich bei 215/40 R18 nur den reifen eintragen muss. den wisch hamse mir sogar umsonst ausgehändigt

    Golf 3 Cl umbau auf VR6 - Golf 3 Cabrio - Golf 5 1,6L Fsi

  • Einfach morgen mal zu VW gehen. Danach bist Du schlauer. ;)

    Golf VII Variant GTD

  • Zitat

    Bei den Felgen könnte der Nachweis jedoch vor Ort erbracht werden, wenn man die entsprechenden Papiere dabei hat. Das war aber scheinbar nicht der Fall.


    Man muss weder Papiere bei haben, noch diese eintragen lassen. Wir haben EU-Recht und das ganze ist wie schon erwähnt, sogar im Fahrzeugschein SCHRIFTLICH festgehalten. Für die ganz blinden...


  • hier wird schon jede Menge quatsch geredet!
    nachdem was hier erzählt wird, müsste ein GTI-Fahrer auch ne Bescheinigung für den DKS usw. mitführen, so ein Blödsinn!!!

  • Da stimme ich dir zu.....


    leider wurde hier sehr viel quatsch geredet...


    aber um das mal klar zustellen, alle anbauteile, sein seitenschweller, Lippen, DKS die ab werk an einem auto verbaut waren darfst du natürlich auch fahren!


    anders sieht das ganze aber bei felgen etc. aus, hier MUSST du, als Autofahrer nachweisen, dass du die Felgen (egal ob vom GTI, R32 oder sonstige original Felgen) an deinem Auto fahren darfst!
    zunächst einmal gibt die die originale VW TN das recht dazu, die felgen theoretisch ohne extra Eintragung fahren zu dürfen.


    Nichts desto trotz darfst du die Felgen nicht fahren, wenn die Felgengröße nicht in deinem Fahrzeugschein steht.
    In diesem Fall, musst du es nachweisen, in dem du eine EWG-Erlaubnis mit führst, die besagt, dass du auf deinem Wagen max. 18 Zoll mit entsprechender Bereifung von werk aus fahren darfst.
    Diese EWG Erlaubnis, dann du bei VW kaufen (ja leider kostet sie geld, wenn sie für dein Fahrzeug noch nicht ausgestellt wurde -.-)


    jetzt mal zum EU-Recht, es gibt eine Reihe Richtlinien, in denen das EU Recht (gerade im Straßenverkehrsrecht) von der deutschen StVO abweicht, in diesem Falle ist es immer im Ermessen des ausführenden beamten, nach welchem recht er sich richtet.

    MfG. Chrischan

  • Und was steht noch dabeI???


    Hinweise auf genehmigte Reifengrößen und/oder Rad-/Reifenkombinationen enthält die jedem Fahrzeug vom Hersteller ebenfalls mitgegebene Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity – CoC)


    Darin stehen ALLE freigegebenen Reifenkombinationen!

  • da lob ich mir noch die alten zeiten, wo wir mit dem eu driss nix am hut hatten. da wurden mehrere größen direkt eingetragen, und wir hatten kein theater.

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • anders sieht das ganze aber bei felgen etc. aus, hier MUSST du, als Autofahrer nachweisen, dass du die Felgen (egal ob vom GTI, R32 oder sonstige original Felgen) an deinem Auto fahren darfst!
    zunächst einmal gibt die die originale VW TN das recht dazu, die felgen theoretisch ohne extra Eintragung fahren zu dürfen.


    Nichts desto trotz darfst du die Felgen nicht fahren, wenn die Felgengröße nicht in deinem Fahrzeugschein steht.
    In diesem Fall, musst du es nachweisen, in dem du eine EWG-Erlaubnis mit führst, die besagt, dass du auf deinem Wagen max. 18 Zoll mit entsprechender Bereifung von werk aus fahren darfst.
    Diese EWG Erlaubnis, dann du bei VW kaufen (ja leider kostet sie geld, wenn sie für dein Fahrzeug noch nicht ausgestellt wurde -.-)


    jetzt mal zum EU-Recht, es gibt eine Reihe Richtlinien, in denen das EU Recht (gerade im Straßenverkehrsrecht) von der deutschen StVO abweicht, in diesem Falle ist es immer im Ermessen des ausführenden beamten, nach welchem recht er sich richtet.



    Falsch.


    Ein Polizist darf bestehendes Recht nicht nach eingenen WÜNSCHEN oder Laune ändern. ALLE an einem Golf der Baureihe verbauten Rad/Reifekombis darf er fahren. Und man ist NICHT zum Nachweis verpflichtet. Das ist SCHRIFTLICH in der Zulassungsbescheinigung festgehalten. Ich merke aber das es einigen hier schwer fällt das zu lesen.


    Wäre es anders müsste JEDER EU-Bürger zu seinem Fahrzueg COC oder ähnliches beibringen. Da auch im EU-Ausland die Rad/Reifenkombis nicht eingetragen werden. Das ist aber genau so Unsinn wie in D. Wir haben die UNSCHULDS-Regel, die SCHULD muss bewiesen werden. Und da bestehendes Recht so etwas nicht vorsieht, ist diese ganze Diskusion hinfällig.


    Zitat

    Hinweise auf genehmigte Reifengrößen und/oder Rad-/Reifenkombinationen enthält die jedem Fahrzeug vom Hersteller ebenfalls mitgegebene Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity – CoC)


    Darin stehen ALLE freigegebenen Reifenkombinationen!


    Richtig, derer man nicht verpflichtet ist beizubringen oder gar mitzuführen.

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