Skandal !

  • dann ist an der aussage von nem bekannten doch was dran, der herr in grün weiß ist in der beweispflicht einem nachzuweisen, das man die kombi net fahren darf.

    Gruß
    Feldi


    beim nächsten tuning treffen of life einfach den stick presenten. mal gucken wer schneller ready to splash ist

  • Dann viel Spaß dem TE bei der Erklärung dass er nicht verpflichtet ist was nachzuweisen...
    Würde gerne wissen was dann die Rennleitung dazu sagt...

  • Dann viel Spaß dem TE bei der Erklärung dass er nicht verpflichtet ist was nachzuweisen...
    Würde gerne wissen was dann die Rennleitung dazu sagt...


    Gar nichts. Steht im Fahtzeugschein drin, als ERLÄUTERUNG und HINWEIS zu 15.1 - 15.3. Sagte ich schon. Ebenso ist vormals die EU-Regelung dahingehend aufgezeigt.


    Wir schreiben auch nicht über ABWEICHENDE Rad/Reifen-Kombinationen, sondern von ORIGINALEN. Und diese sind eben laut EU-Recht und auch Hinweis im Fahrzeugschein eintragungsfrei. Und das hat auch ein Polizist als bestehendes RECHT zu akzeptieren. Er ist kein GOTT der sich über alles hinweg setzen kann. Und wenn er selber nicht lesen kann, kann man es vorlesen oder seinem Vorgesetzem ausdrucken und vorlegen. ;)



    Zitat

    dann ist an der aussage von nem bekannten doch was dran, der herr in grün weiß ist in der beweispflicht einem nachzuweisen, das man die kombi net fahren darf.


    War immer schon so Feldi. Man ist so lange UNSCHULDIG, bis einem die Schuld bewiesen wird. Wir sind nicht in USA. ;)

  • Es ist wieder soweit, jeder haut was raus und davon stimmt maximal 50%. Aber Hauptsache jeder hat seinen Senf dazu gegeben!
    Aber das ist ja gang und gebe hier, und immer wieder gern gesehen.



    Zum Thema selbst, möchte ich sagen das du umgehend ( morgen) zum Anwalt gehen solltest. Eine RSV sollte vorhanden sein, aber davon gehe ich einfach mal aus. Ohne dem sollte man kein Fahrzeug mehr führen.
    Ich sehe die Handlung des Beamten als überzogen an,da er dir wohl die weiterfahrt Untersagt hat.
    Die Beamten haben zwar im Prinzip die Option einen Wagen aus dem Verkehr zuziehen, aber dies Option besteht nur wenn eine Gefahr vom Fahrzeug ausgeht.
    Dies sehe ich aber hier nicht, somit würde ich gegen diese Anordnung/Beamten vorgehen.
    Ebenso ist die Anzeige nicht zwingend haltbar, auch dies muss genau geprüft werden.



    Wenn es ein GTI ist, wird die 18er auch in der COC stehen. Somit bist DU raus, und der Beamte ist im Zugzwang.
    Er muss dir also beweisen, das du DIESE Felge nicht fahren darf. Vor Ort schwer möglich, eine Fahrt zum TÜV/DEKRA wäre eine Option gewesen.



    Wobei es nie Schaden kann, zumindest eine Kopie der COC Mitzuführen.
    Dann kann man den Beamten vor Ort, zumindest das Wasserreichen und ihnen vergeht die Lust sich weiter zu blamieren.



    Sehe es zwar nicht als Skandal an, aber bissel überzogen ist es schon.

  • Wobei es nie Schaden kann, zumindest eine Kopie der COC Mitzuführen.
    Dann kann man den Beamten vor Ort, zumindest das Wasserreichen und ihnen vergeht die Lust sich weiter zu blamieren.



    Muss man nicht, da dieser Hinweis für JEDEN gut sichtbar in der Zulassungsbescheinigung festgehalten ist. Das ganze wird auch auf Schulungen den Polizeibamten so vermittelt. Wenn es tatsache einer nicht wahr haben will, ist der genannte Weg zu dessem Vorgesetztem mit den vorgebrachten Argumenten meist ausreichend.



    Ein Anwalt oder gar Klagen und das inanspruchnehmen der RSV ist in so einem lapidarem Fall kaum nötig. ;) Das ganze ist eindeutig eine überzogene Aktion des Beamten gewesen.

  • Muss man nicht, da dieser Hinweis für JEDEN gut sichtbar in der Zulassungsbescheinigung festgehalten ist. Das ganze wird auch auf Schulungen den Polizeibamten so vermittelt. Wenn es tatsache einer nicht wahr haben will, ist der genannte Weg zu dessem Vorgesetztem mit den vorgebrachten Argumenten meist ausreichend.



    Er hat ja auch nirgendwo geschrieben, dass man irgendetwas mitführen MUSS. Die Aussage war lediglich, dass man eine Kopie mitführen KANN.

  • Er hat ja auch nirgendwo geschrieben, dass man irgendetwas mitführen MUSS. Die Aussage war lediglich, dass man eine Kopie mitführen KANN.



    Richtig, ein anderer meinte dazu: es ist KOSTENPFLICHTIGT. Daher der Hinweis das es überflüssig ist. Wozu Kosten entstehen lassen was überflüssig ist? 8)

  • Dem hätte ich was erzählt, wenn er mir die Weiterfahrt untersagt hätte. Tschö, und schönen Tag noch ;)


    Hastes klären können?

    Golf 2 CL 1.6 PN, 1991, calypso metallic
    Passat 35i Variant GT 2.0 16V 9A, 1993, indianrot perleffekt

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