Endrohre - Bestimmungen?

  • Hallo , habe vor durch einen Kumpel mir ein Doppelendrohr mittig anschweißen zu lassen .


    Der V-er Golf hat den ESD hinten quer verbaut und links den Austritt nach unten abgeschrägt ---- habe vor diesen verlängern zu lassen ,durch ein passendes Rohr, und dies mittig austreten mit einem Doppelendrohr . Gibt es Auflagen durch die Rennleitung bei solchen Verlängerungen oder darf ich es garnicht .


    Hoffe jemand hat diesbezüglich Erfahrung und kann helfen .


    Habe mich für diese Variante entschieden , da mir allgemein diese Austausch ESD viel zu teuer sind ( günstigstes Angebot wäre Tij mit 370€ für einen ESD bei dem der Austritt links ist .


    Oder kennt eventuell jemand schon einen Hersteller , der für den V-er einen MittigESD anbietet ?(

  • Ich hab ne Broschüre von Kamei, da is n Ver mit nem mittigen ESD...
    steht allerdings nicht im onlineshop von denen...

  • Da Du damit die Abgasanlage des Fahrzeuges veränderst denke ich mal, wirst Du um eine Einzelabnahme beim Tüv nicht drumherum kommen. Sollte aber kein Problem sein.

  • Ohne Probleme kannste nur Rohre mit ABE hinmachen. Alles was Eigenbau ist, mußte eintragen lassen. Bei einer Kontrolle kann es Dir passieren, daß Du zum TÜV geschickt wirst und ne Anzeige wegen "Erlöschen der Betriebserlaubnis" bekommst - 50 EUR und 3 Punkte, weil eine negative Veränderung von Abgas- und/oder Geräuschverhalten den Tatbestand nämlich erfüllt!

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