Als angeben gelten erst mal nur die Schäden welche auch im Kaufvertrag benannt wurden. Was steht denn da drin? Bestimmt nicht nur Auto hatte Unfall?
Hast du schon versucht den Händler darauf anzusprechen? So nach der Art...Hallo Herr XY ich bin gerade etwas irritiert, da Sie mir ein Auto mit Unfallschaden Fahrerseite verkauft haben und nun musste ich feststellen, dass der Wagen auch auf der Beifahrerseite einen schlecht instandgestzten Schaden hat. usw.
Vielleicht reagiert der Händler ja entgegenkommend.
Wenn nicht kann man sich danach weitere Gedanken über Rechtslage und das Auffahren von größeren Geschützen (Schiedsstelle) machen.
Grüße
Steffen