Autokauf falsche beratung

  • Als angeben gelten erst mal nur die Schäden welche auch im Kaufvertrag benannt wurden. Was steht denn da drin? Bestimmt nicht nur Auto hatte Unfall?
    Hast du schon versucht den Händler darauf anzusprechen? So nach der Art...Hallo Herr XY ich bin gerade etwas irritiert, da Sie mir ein Auto mit Unfallschaden Fahrerseite verkauft haben und nun musste ich feststellen, dass der Wagen auch auf der Beifahrerseite einen schlecht instandgestzten Schaden hat. usw.
    Vielleicht reagiert der Händler ja entgegenkommend.


    Wenn nicht kann man sich danach weitere Gedanken über Rechtslage und das Auffahren von größeren Geschützen (Schiedsstelle) machen.


    Grüße


    Steffen

  • Selbstverständlich ist man nicht verpflichtet einen potentiellen Käufer auf Kratzer, Beulen, abgefahrene Reifen etc. hinzuweisen. Dies sind alles Dinge, die man von außen bei einer Besichtigung auch als Laie erkennen kann.
    Selbstverständlich ist man verpflichtet Unfallschäden anzugeben, wenn man mal irgendwo gegengedonnert ist etc. Verschweigt man dies und der Käufer kann im Nachhinein beweisen, dass der VK dies bei Kaufvertragsschließung wusste, ist der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtbar.
    Treibt man es soweit, dass man ein Fahrzeug verkauft, von dem man weiß, dass es Personen schaden kann (Bremse fliegt gleich auseinander oder so) macht man sich zusätzlich auch noch strafbar.

  • also laut rechnung wurde Tür, Hinterteil und Unterholm ausgebeult und komplett neu lackiert und das sieht man halt übelst. muss ja dann schon ein Unfall gewesen sein oder? Aber der Wagen wurde mir halt als Unfallwagen verkauft, denk nicht das ich da was machen kann :S


    Als angeben gelten erst mal nur die Schäden welche auch im Kaufvertrag
    benannt wurden. Was steht denn da drin? Bestimmt nicht nur Auto hatte
    Unfall?


    Hast du schon versucht den Händler darauf anzusprechen? So nach der
    Art...Hallo Herr XY ich bin gerade etwas irritiert, da Sie mir ein Auto
    mit Unfallschaden Fahrerseite verkauft haben und nun musste ich
    feststellen, dass der Wagen auch auf der Beifahrerseite einen schlecht
    instandgestzten Schaden hat. usw.


    Vielleicht reagiert der Händler ja entgegenkommend.




    Wenn nicht kann man sich danach weitere Gedanken über Rechtslage und das
    Auffahren von größeren Geschützen (Schiedsstelle) machen.


    ich kämpf mich grad noch durch die Papiere aber denk nicht das es irgendwo erwähnt war, weil ich mir das 20000 mal durchgelesen hab :/

  • Hm das sieht leider wirklich schlecht aus. Wenn über den Unfall aufgeklärt wurde, hättest du dich ja von der Qualität der Reparatur überzeugen können. So wirst du da wenig machen können...

    Gruß Mirko

  • Hm das sieht leider wirklich schlecht aus. Wenn über den Unfall aufgeklärt wurde, hättest du dich ja von der Qualität der Reparatur überzeugen können. So wirst du da wenig machen können...

    ne über den Schaden an der Beifahrerseite wusst ich ja nichts, hab ihn gestern erst entdeckt

    Einmal editiert, zuletzt von rico86 ()

  • Er hat dir also ein weiteren Schaden verschwiegen ?
    Dann setz dich bitte mit dem Verkäufer in Verbindung.
    Es müssen alle Unfallschäden im KV festgehalten werden,auch wenn dein Wagen mal ringsrum was hatte !
    Denn er darf dir nicht bloß den einen Schaden mitteilen und den anderen verschweigen.
    Es könnte ja auch immerhin sein,daß dein Auto 2 voneinander unabhängige Unfallschäden hat.

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