Hagelschaden - brauche Rat

  • Ein Hagelschaden ist ja keine Sache die man einfach mal so verstecken kann wie das Beispiel mit dem Frontklatscher.


    Ich denke da liegt der Hund begraben. Ein Verkäufer muss sich - was seine Informationspflichten ggü dem Käufer angeht - immer an dem Kenntnisstand orientieren, den der Käufer hat. Handelt es sich um solche Sachen, die der Käufer nicht sehen kann, wie bspw. Unfallschäden, ist er zur Aufklärung verpflichtet, jedoch nicht bei offensichtlichen "Mängeln", die auch leicht feststellbar sind. Zwar kann man da auch streiten, aber leider wird das schwer zu erklären sein bei einem Hagelschaden.
    Trotzdem drück ich die Daumen...

    Gruß Mirko

  • danke. das problem ist, man sieht sie nicht so leicht. außer die auf der motorhaube. morgen bericht ich wieder (hoffe sie melden sich).

    Allzeit gute Fahrt.

  • Mach auf jeden Fall deinen Standpunkt klar. Wenn du sagst, die hat man wirklich nur sehr schwer sehen können, dann ist es dein gutes Recht auch auf diesem Standpunkt stehen zu bleiben. Musst halt im allerletzten Fall deutlich machen, dass du dir auch rechtlichen Beistand holen wirst, da du dich getäuscht fühlst oder ähnliches...

    Gruß Mirko

  • soweit wirds erstmal wohl nicht kommen. ich bekam heute einen anruf, sie werden es machen, aber: über meine versicherung, d.h. ich muss 150€ an selbstbeteiligung zahlen. übermorgen ruf ich nochmal an, und werd versuchen das sie meine 150 euronen übernehmen. wobei ich denke, es wird, falls es so kommt, und ich muss 150€ zahlen, machen lassen. im vergleich gesetzt zu dem, was hagelschadenbehebung kostet wäre ich mit einem blauen auge davongekommen. näheres am donnerstag.

    Allzeit gute Fahrt.

  • steigen dann nicht dein prozente also die einstufung!!!????????

  • hagelschaden ist doch teilkasko. also kann er nicht hochgestuft werden....blöd nur dass es versicherungsbetrug ist...weil er muss ja sagen, dass es vor kurzen passiert ist. NACHDEM er das auto gekauft hat....

    gruss martin

  • blöd nur dass es versicherungsbetrug ist.


    Dazu noch ein recht dummer Versuch.
    Sie fragen, wann und wo der Schaden aufgetreten sein soll. Dann sehen sie im Computer nach und stellen fest, dass es dort seit Jahren nicht gehagelt hat. Und dann schieben sie den Fall in Richtung Rechtsabteilung.

  • joa, so hab ich das auch schon gesehen... gedacht. es ist total verflixt.
    ich bin auch so dämlich und habs nicht gesehen... ich bin mit der karre eigentlich echt zufrieden bisher. die 75 ps reichen mir auch aus, aber dieser doofe hagelschaden. ich meld mich jetzt erstmal nicht im autohaus. ich weiß nämlich grade gar nicht wie ich am besten vorgehe/anfange. ich bin noch nichtmal nen monat versichert, hab nen hagelschaden, autohaus wird nicht zahlen da es der kunde über autohaus verkauft hat bzw. zwischenverkauf. und auf unnötig geld ausgeben hab ich auch keine lust, weil nach 3 jahren ist das auch auch wieder weg. das steht heute schon fest. nur hab ich auch keine lust drei jahre auf den hässlichen schaden zu blicken. was mir noch so einleuchtet, der meister war ja damals nicht da. aber über meine tk jetzt machen zu lassen, nee, zu großes risiko. leute brauche nochmal euren rat wie ich am besten vorgehe. hab gedacht ich fahr übernächste woche mal zu dr. beule. der soll sich das mal angucken. aber es wird wohl nur über die versicherung gehen. argh man... macht mich total fertig der schei*.

    Allzeit gute Fahrt.

  • Äh auch wenn es nicht im Kaufvertrag steht, was stand denn im Inserat?


    Wurde hier darauf hingewiesen? Geh zum Anwalt...habe gerade ähnlichen Ärger wo eine bestimmte sache nicht im kaufvertrag steht und nun wird auf das Inserat zurück gegriffen..( im rechtsstreit) . aber zu meinem glück auch da steht nix...


    klar versucht das autohaus alles wegzudrücken...ich würde immer wieder zum anwalt gehen ob ich rechtschutz hätte oder nicht...

  • im inserat stand, das auto weißt kaum mängel auf. ein hagelschaden ist aber nunmal kein kleiner mängel.

    Allzeit gute Fahrt.

  • kaum mängel ist nicht näher definiert worden? 8| ?(


    ab zum anwalt...denn der verkäufer muss dir nachweisen das der schaden nicht nach dem kauf passierte...denn erst nach 6 monaten in deinem besitz gilt die umkehrlast und du müsstet ihm beweisen das der schaden vor dem kauf schon war...


    vielleicht reicht schon die androhung eines anwalts..versuchen auf jeden fall

  • kaum mängel ist nicht näher definiert worden? 8| ?(


    ab zum anwalt...denn der verkäufer muss dir nachweisen das der schaden nicht nach dem kauf passierte...denn erst nach 6 monaten in deinem besitz gilt die umkehrlast und du müsstet ihm beweisen das der schaden vor dem kauf schon war...


    Das ist ja alles schön und gut, aber es steht doch noch gar nicht fest, ob das überhaupt ein Mangel ist (s.o.). Immerhin hat er da keinen Neuwagen, sondern einen Gebrauchtwagen gekauft. Den Rat mit dem Anwalt würde ich trotzdem beherzigen!

    Gruß Mirko

  • also, im kaufvertrag stand nix von hagelschaden, der verkäufer hats mir auch verschwiegen. nur über meine versicherung lass ichs nicht machen. ich ruf die nächste woche an, bitte um einen termin beim meister (letztens war nur der geselle da... zu doof auf einen kunden zu warten!). wenn er dann meint immer noch über versicherung, mach ich mal dampf. sollen sie sich was einfallen lassen. im endeffekt haben sie mich als kunden ganz klar verkackeiert. und auch wenns ein zwischenverkauf war (älterer kunde hats übers autohaus verkauft), den vertrag hab ich mit dem autohaus abgeschlossen.

    Allzeit gute Fahrt.

  • Das ist nicht so einfach, da der Mangel tatsächlich zu ersehen ist und ein Gebrauchter immer auch Gebrauchsspuren aufweist. An deiner Stelle würde ich versuchen mit denen ganz sachlich und ruhig ne Lösung herbei zu führen. Wenn das nur ein Zwischenverkauf war, kanns ja auch sein, dass das, so wie du es übersehen hast, auch vom Autohaus übersehen wurde. Gekauft wie besichtigt steht mit Sicherheit irgendwo drin. Das mit dem Zwischenverkauf ist so ne Sache, normal müsstest du einen Privaten Kaufvertrag haben und wie die Ansprüche dann aussehen kannst du dir ausmalen. Grundsätzlich isses, sofern alles korrekt abgewickelt wurde, nur kulant wenn dir das Autohaus in dem Fall entgegen kommt. Wie gesagt, mach lieber langsam, als gleich zu drohen.

    Golf 2 CL 1.6 PN, 1991, calypso metallic
    Passat 35i Variant GT 2.0 16V 9A, 1993, indianrot perleffekt

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