Ein Hagelschaden ist ja keine Sache die man einfach mal so verstecken kann wie das Beispiel mit dem Frontklatscher.
Ich denke da liegt der Hund begraben. Ein Verkäufer muss sich - was seine Informationspflichten ggü dem Käufer angeht - immer an dem Kenntnisstand orientieren, den der Käufer hat. Handelt es sich um solche Sachen, die der Käufer nicht sehen kann, wie bspw. Unfallschäden, ist er zur Aufklärung verpflichtet, jedoch nicht bei offensichtlichen "Mängeln", die auch leicht feststellbar sind. Zwar kann man da auch streiten, aber leider wird das schwer zu erklären sein bei einem Hagelschaden.
Trotzdem drück ich die Daumen...