Frage an die experten hier - geltendes Überholverbot nach Einmündung und Vorfahrtsschild?

  • Also ich hab da mal folgenden Artikel gelesen:
    Hat mich auch stutzig gemacht muss ich sagen


    http://www.focus.de/auto/ratge…imits-auf_aid_584230.html


    Dazu noch folgendes:
    Streckenverbote


    Bei den Streckenverboten handelt es sich im wesentlichen um Überholverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen.


    Ein Streckenverbot endet nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, sondern grundsätzlich erst, wenn es durch ein dafür vorgesehenes Aufhebungszeichen aufgehoben wird.


    Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Streckenverbot.php


    Der gesunde Menschenverstand sagt was anderes, aber ich denke so sieht es aus...;)

    Gruß Mirko

  • Soweit ich das mal gelernt habe, gilt es nur bei kreuzenden Straßen, bei Einmüdungen die sozusagen in Sackgassen, Ortschaften und insbesondere einzelnen Höfen oder kleinen Siedlungen enden, gilt das wohl nicht, da diese ja als Ortskundige bescheid wissen müssten, zumal die ja irgendwie dahingekommen sein müssen.


  • sorry aber so gut sollte dein sehvermögen als führerscheininhaber schon sein. und die regel besagt lediglich das nach einer einmündung bei nichtwiederholung des Zeichens davon ausgegangen werden kann dass dieses als aufgehoben zu betrachten sei. und bei ner geschwindigkeit von schätzungsweise 70 hast du bei 300-400m nun wirklich keine strecke die lang genug wäre um von einer aufhebung des überholverbotes ausgehen zu können.
    spätestens beim ausscheren müsstest du das schild doch gesehen haben, ganz davon abgesehen das du die strecke doch sicher kennst und genau weißt dass das schild wiederholt wird. wenn du die strecke nicht kennst setzt du auch auf 300-400m sicht nicht mal eben zum überholen an.
    sehe da null chance das du da durch kommst. ich tippe ja mal auf die strecke ww-metternich?


    um mal ein paar mehr Fakten zu nennen. Brenig-Hzh. Es war eine Geschwindigkeit von 50km/h erlaubt. Das vor mir fahrende Fahrzeug hatte eine Geschwindigkeit von 35km/h. Mehr auf keinen Fall. Der Überholvorgang zog sich vielleicht 100-150m. Die Strecke kenne ich in und auswendig und ich habe gewusst das in wenigen Metern das Überholverbotschild wieder kommt. Allerdings war ich der Annahme dass das Überholverbot durch die Einmündung aufgehoben wurde und ich somit rechtens gehandelt habe. Ich habe ja nicht versucht mit Absicht die Verkehrsregeln zu missachten. Klar im Nachhinein stellte sich dann was anderes raus.
    Auch wenn du es vielleicht wusstest ich wette die Mehrheit hätte auch erstmal gesagt "klar die Einmündung hebt Überholverbot und Tempolimit auf weil man es aus der Nebenstraße ja nicht wissen kann" und ich muss ehrlich sagen dass ich der Meinung bin dass ich das auch so in der Fahrschule mal gelernt habe.


    Mirko
    der Artikel trfft es nur halt eine andere Situation. Es steht auch zum Schluss „Ob in einem solchen Fall eine Geldbuße auferlegt wird, ist eine andere Frage“ was sich hier auf Fahrer bezieht die auf die Autobahn auffahren oder wie in meinem Falle aus der Einündung kommen. Es ist anscheinen möglich Einspruch einzulegen für die, die die Schilder nie gesehen haben.


    Naja wie auch immer ich denke jeder der hier mitgelesen hat ist jetzt etwas schlauer geworden und alleine das sollte mir die 100€ doch schon wert gewesen sein oder :thumbup:

  • hm Brenig -> Hmrzh darfste nur landwirtschaftliche Fahrzeuge überholen, auf dem gesamten Stück wo auch 70 bzw teilweise nur 50 ist.
    evtl kannste den 35km/h fahrenden Verkehrsteilnehmer ja als Trecker beschreiben ;)
    Glaube die abzweigung die du meinst ist die zum sprtplatz da... könnte sein dass das nicht mal als richtige Straße zählt.

    Gruß Kaufi,
    meinGOLF.de Moderator

  • Ach jetzt verstehe ich auch worauf du hinauswillst.
    Dann würde ich aber mal sagen, dass ein Einspruch an dieser Stelle keine sonderlich rosigen Aussichten auf Erfolg haben wird.
    Du hast zwar die tatsächliche Situation zutreffend eingeschätzt, sprich, du wusstest, dass sowohl vor der Einmündung ein Überholverbotsschild stand, als auch später danach. Fälschlicherweise gehst du dann davon aus, dass dieses Überholverbot für den Raum ab der Einmündung bis zu Wiederholung des Schildes nicht gilt. Demnach wusstest du zwar die tatsächlichen Begebenheiten richtig zu erfassen, konntest sie aber rechtlich nicht angemessen beurteilen. Demnach kann man zwar sagen, dass dir damit das Unrechtsbewusstsein, ergo die Schuld fehlte; das gilt aber nur, wenn es für dich nicht auf irgendeinem Wege vermeidbar gewesen wäre. Und da wird man wohl sagen müssen, dass von einem Verkehrsteilnehmer erwartet werden kann, dass er die betreffenden Regeln des Straßenverkehrs kennt.
    Das sähe wieder anders aus, wenn du wirklich ortsfremd gewesen wärest, aber da du schon sagst, dass du die Strecke in und auswendig kanntest, hapert es wirklich nur daran, dass du die Wirkung des Überholverbotsschildes nicht zutreffend einschätzen konntest.


    So zumindest zur Theorie, ich hätte es auch nicht gewusst, denk ich mal... :P

    Gruß Mirko

  • Genau so sieht es aus Mirko ;)


    Kaufi
    Das war hier vorne dirket der Reithof am Dützhof...

  • Von wem kam denn die Anzeige ? Polizei, aussenstehenden Zeugen oder dem Fahrer des überholten Fahrzeugs ?
    Bei dem überholten hilft evtl. eine Gegenanzeige wegen Nötigung durch grundloses langsamfahren im Straßenverkehr, den laut irgendeinem Paragrafen, wird hier bestimmt jemand recht schnell finden, gilt ein ohne ersichtlichen Grund bremsendes oder langsam fahrendes Fahrzeug als Verkehrshinderniss, lässt sich dann wenn dementsprechend ein provokanter Vorsatz vermutbar ist als Nötigung auslegen. Sollte dementsprechend dem anderen deutlich teurer und schwerer kommen als dich. Wenns eh keine Zeugen ausser dem Fahrer gibt, dann steht sowieso aussage gegen Aussage und das wird meist fallen gelassen. Beweise hat er ja keine das du ihn überholt hast !?

  • Ich wurde im Anschluss von einem Motorradpolizisten angehalten. Ich habe ihm dann auch direkt meine Ansicht der Situation geschildert. Er sagte zwar das ich nicht hätte überholen dürfen aber er meinte auch ich könnte später Einspruch einlegen.


    Gut wenn ich Einspruch einlege könnte ich es mal mit der Spur versuchen nach dem Motto dass das vorrausfahrende Fahrzeug durch langsames fahren dazu verleitet hat und ich mir im Grundsatz auch sicher war überholen zu dürfen... nur wie weit man damit kommt, ist eine andere Sache :)

  • Ohne dich jetzt persönlich angreifen zu wollen, aber warum ist die heutige Gesellschaft nur noch auf Streit und Widerspruch aus?


    Ehrlich gesagt war für mich als Außenstehender (und nicht Ortskundiger) klar, dass das Überholverbot weiter gilt. Jetzt haben dir das mehrere hier bestätigt und eine Polizeistreife hat dich direkt dabei erwischt. Warum muss man dagegen Widerspruch einlegen? Das kostet doch auch Zeit und Geld. Macht die angespannte Situation in den Behörden nicht besser und hilft dir - wahrscheinlich - auch nicht viel. Wenn dein Widerspruch keinen Erfolg hat, fallen dann nicht zusätzliche Auslagen für den folgenden Schriftverkehr an? Das weiß ich leider nicht genau...


    Und bevor einer sagt : "der Polizist hat doch den Widerspruch empfohlen". Auch die haben keine Zeit mit jedem kleinen "Täter" stundenlang zu diskutieren und hoffen wahrscheinlich auch auf spätere Einsicht (und mangelnde Motivation für die Einspruchsführung)...

    Gruß Christoph

  • Und auhc mal ehrlich gesagt...ich war auch der Meinung das dann das Überholverbot nicht mehr gilt zumal die Straßenmarkierung ja auch "falsch" ist! Denn die STraßenmarkierung gibt ihm recht..und zwra das für seine Spur kein Überholverbot gilt.


    Aber wir sind in Deutschland....mehr braucht man dazu net sagen. In einem Land in dem man überlegt 300mio mehr durch ne PKW Maut einzunehmen anstatt mal auf die Bundesgarten-schau oder wie die heißt zu verzichten die 100mio vershclingt.

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


    Seat Leon ST Cupra 290 bestellt

  • an Christoph
    nein ich bin keiner der auf Streit und Widerspruch aus ist... sonst heißt es doch immer wir Deutschen lassen uns zu viel gefallen ;) .
    Ich finds halt nur viel Geld für so ein "kleines" Vergehen. Es gibt schlimmere Delikte die nicht so hart bestraft werden.


    Naja wie auch immer... ich werde abwarten was kommt. Wenns so ist, bin ich auch keiner der nicht zahlt. Lieber in Dland 100€ fürs überholen bezahlen als in NL 71€ für 13km/h zu schnell :thumbup:

  • wie viel waren denn?! wenn der kollege mit 35 km/h rumgetuckert ist hättest du, rein rechtlich gesehen, 70km/h an den tag legen müssen um den zu überholen, spricht nur das doppelte was der fährt. ich hab mein schein noch nicht so lange aber das war immer so in der fahrschule. oder haste mit sageng wir 100 überholt? schwere sache, zumal ja das überholverbot bestand. wobei das irritierend ist mit dem überholverbotsschild. wenn du aus der einmündung kamst, dann hätten die auf der hauptstraße bzw. landstraße ja vorfahrt gehabt. also wars vor oder nach der einmündung? weil normal müsste nen whd-schild nochmal da stehen. wenn keins da steht kann man ja nicht wissen ob überhol-verbot ist oder nicht. aber ich würd an deiner stelle, falls was kommt, die 100 ochsen an die bullen zahlen, hast sonst nur ärger mit den justizhobbianern

    Allzeit gute Fahrt.

  • aber wenn da eh nur 50 sind, und der fahrer vor ihm 35km/h gefahren ist heißt dass ja dann, er hätte ihn zwar überholen können hat aber darauhfhin die geschwindigkeitsbegrenzung überschritten weil er dann 15 km/h zu schnell gewesen ist/wäre. weiß ja jetzt nicht mit wie viel km/h du den überholt hast. aber wenn ich das so sehe, und es noch überholverbot war dann biste ja doppelt ge...... weil du ihn ja erstens nicht überholen hätten dürftest und zweitens du die geschwindigkeitsbgegrenzung überschritten hast. verbessert mich wenn ich falsch liege, ich fahr immer so viel wie geht und häng eh alle immer ab :D

    Allzeit gute Fahrt.

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