hi, es stimmt tatsächlich das reifen UND felge unter dem radkasten verschwunden sein müssen... wie schon jemand geschrieben hat durfte es vor ca 2 jahren noch sein das der felgenrand raussteht wenn die lauffläche abgedeckt war...dies ist jetzt nicht mehr so erlaubt habe mit einem bekannten vom tüv gesprochen :wacko: ich fahre auf der hinterachse bei 8,5 x 19 et 42 und 225er reifen in verbindung mit 8mm platten und meine felge steht auch raus. hab aber noch nie ärger gehabt deswegen =) allerdings sind die platten auch nicht eingetragen
es gibt ein (neues) eu gesetz das auf alle fahrzeuge zutrifft welche ab einem bestimmten zeitpunkt produziert wurden.
der golf 5 fällt dort rein, der golf 4 nicht.
dieses gesetz besagt das NICHTS überstehen darf.
hatte deswegen auch nen mega aufwand um meine felgen einzutragen.
hängt aber von tüvver ab obs dann schlußendlich doch abgenommen wird oder nicht