Led Tagfahrlicht einbauhilfe

  • Hella kann schreiben was sie wollen, Laut StVZO ist es so erlaubt und basta. MICH interessieren beim Betrieb eines KfZ auf öffentlichen Straßen, die Gesetze die dessen zulässigkeit regeln und nicht die Texte die ein Hersteller auf Basis irgendwelcher EU Normen irgendwo hinknallt...

    Buffer overflows are Mother Nature's little reminder of that law of physics that says: if you try to put more stuff into a container than it can hold, you're going to make a mess.

  • Du weißt aber schon, dass es eben genau jene ECE-Regelungen sind, nach denen das E-Prüfzeichen (eigentlich: ECE-Prüfzeichen) auf die Leuchten gepappt wurde? ;)


    Mit anderen Worten, so ziemlich alle Leuchten, die wir hier so kaufen können, wurden gemäß ECE-R 48 geprüft, und die Zulässigkeitserklärung basiert unter Anderem auf der Befolgung der in ECE-R 48 beschriebenen Einbauvorschriften, und die besagt nunmal bei Begrenzungsleuchten: Anzahl zwei.



    Die ECE-Regelungen werden übrigens in §21a StVZO anerkannt.

    Dieser Beitrag wird bereits 1 mal editiert werden, zunächst von »Marty McFly« (12. November 1955, 22:04) aus folgendem Grund: Ich schätze ihr seid wohl noch nicht so weit. Aber eure Kinder fahr'n da voll drauf ab!

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