Garantiefall? Motor bockt, Motorkontrollleute

  • Hallöchen ihr Lieben,


    also kurze Randdaten, ich bin seit 4 Monaten Besitzerin eines Golfs :)


    Ich habe den Golf im Sept 10 bei einem BMW Händler gebraucht gekauft.


    EZ 09/2004, jetziger KM-Stand 83.000 km, 75 PS




    Bisher war ich super happy und total glücklich nachdem ich endlich mein altes ewig kaputtes Auto


    verkaufen konnte.


    Heute fuhr ich los, der Motor bzw. das Gas bockte/ruckelte, selbst im Stand... Dann find an die


    Motorkontrollleute zu blinken, kurz danach blieb sie stehen. Habe den Wagen sofort abgestellt...


    Meine Frage jetzt, läuft die Reperatur wohl über die Gebrauchtwagengarantie und was könnte das wohl sein?




    Habe echt Schiss wieder son Griff ins Klo gemacht zu haben mit dem Auto :(




    Gruss Sina

  • Moin,


    beim fehler würde Ich mal auf Verbrennungs-/Zündaussetzter tippen, entweder ne Zündspule oder ein Einspritzventil defekt, beim 75PSer würde ich mal auf ne Zündspule tippen.


    Ob deine GW-Garantie das abdeckt kann dir bestimmt niemand hier sagen, da wir nicht wissen um welche es sich handelt.
    Das beste wird sein wenn du einfach mal in deine Unterlagen guckst bzw. mal bei dem Händler vorbei fährst.


    ruß

  • Tja das ist ja das Prob zu dem Händler zu fahren, der liegt 40 km entfernt und hab schiss mit dem Auto zu fahren.


    Nicht das ich noch mehr kaputt mache :(


    Habe mir eben mal die Unterlagen durchgelesen, da steht nichts explizites drin aber das können die mir sicherlich


    sagen wenn ich da morgen anrufe...



    Kannste mir denn sagen in was für einem finanziellen Rahmen liegt für den Fall das die GW-Garantie nicht eintritt?


    (Für den Fall das es die Spule ist..) Eher 500 euro oder eher 100 euro....



    Sorry für solche Fragen, bin ne Frau und habe sowas von keine Ahnung :D

  • Also wenn ich mich recht entsinne dann liegt die Zündspule bei 37,37€ inkl. Märchensteuer, das Einspritzventil liegt glaube ich so bei 130€.


    Aber wie schon geschrieben ich würde aus Erfahrung mal auf die Spule tippen.


    gruß

  • Servus,


    wenn Du das Auto erst seit 4 Monaten hast (ich gehe davon aus, Du hast ihn dann auch vor 4 Monaten beim Händler gekauft) dann greift die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung, die der Händler zu leisten hat (i.d.R. 2 Jahre, kann bei Gebrauchtwagen jedoch auch auf minimal 1 Jahr reduziert werden). Wie der das dann abrechnet, ob Garantie oder was auch immer, ist nicht Dein Problem.


    Ruf den Händler an und sage ihm was passiert ist und dass das Kfz nicht mehr fahrbereit ist. Dann hat er die Wahl den selbst abzuschleppen (oder abschleppen zu lassen) oder er schickt Dich in eine nahe gelegene Werkstatt und muss die Kosten dafür tragen. Da es sich um einen technischen Defekt und nicht um eine Verschleißerscheinung handelt, ist der Händler somit voll in der Gewährleistungspflicht. Ist halt nur die Frage, wie er das jetzt macht, da er ja mehr als 40 km weit weg ist. Und nicht auf Diskussionen einlassen, von wegen "er prüft mal wegen Garantie oder irgendeinem Kulanzantrag bei VW" - er hat die Kosten im (für ihn) schlimmsten Falle selbst zu tragen und muss für den Schaden aufkommen. Allerdings MUSST Du ihm aber auch die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und nicht auf eigene Faust machen!!! Sonst bleibst Du am Ende auf den Kosten sitzen.


    Wenn sich übrigens zeitnah nach Mitteilung des Schadens nichts tut, dann schriftlich auffordern, den Mangel zu beheben.

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