Ist diese Regelung nicht schon aufgehoben? Selbst wenn hat man das gute in Berlin beide zuhaben TÜV und Dekra
Hoffe das du das richtig verstanden hast. Es geht um Eintragungen nach §21 (Einzelabnahmen).
Nicht um die Änderungsabnahmen nach §19/3 (mit vorhandenen Gutachten/ABE) das dürfen alle Prüforganisationen machen.
Egal wo in Deutschland.
MFG