Moin,
ich suche dringend eine ABE für schwarze Hella Rückleuchten für den Bora.
Könnt ihr mir helfen?
Moin,
ich suche dringend eine ABE für schwarze Hella Rückleuchten für den Bora.
Könnt ihr mir helfen?
Hallo,
schau mal hier: (hier klicken) Dort findet man vieles zum Thema VW Golf.
Ist auf den Leuchten irgendwo ein E1 Zeichen drauf
Wenn ja,brauchst du keine ABE.
Ja schon, nur will der Tüv sie ohne >ABE nicht zu lassen..
wieso den zulassen?^^
E=eintragungsfrei....
Aber ohne Papiere, sagt der TÜV: "nicht zulässig"
Dann geh zur DEKRA oder so
Wenn da ein E1-Zeichen drauf ist müssen die Rückleuchten nicht eingetragen werden.
Aber ohne Papiere, sagt der TÜV: "nicht zulässig"
Das ist wieder mal typisch der TÜV ,die haben echt keine Ahnung mit den neuen EU Gesetzen.Die sollten mal echt ihre Leute weiterbilden.Geh zur Dekra.
@Topic
Daß E-Zeichen stellt eine generelle Strassenzulassung dar und keine Bauartgenehmigung an einem bestimmten Fahrzeug. Zum Beispiel Windschutzscheiben,Scheinwerfer,Nebelscheinwerfer sind in aller Regel mit einer e-Nummer versehen (und keiner ABE), können problemlos deswegen auch an jedes x-beliebige Auto montiert werden, solange man dabei alle Normen, Vorgaben und Gesetze beachtet (Abstände, ausreichende Festigkeit der Halter, etc.). Sprich: hat jemand solche Teile an sein Auto montiert und
das auch soweit alles den Regeln entsprechend, bescheinigt die e-Nummer einzig, daß das Teil auch überhaupt im Strassenverkehr betrieben werden darf.Im Umkehrschluß gesagt: sollte jemand dann mal etwas beanstanden wollen, müsste er das begründen, denn eine generelle Strassentauglichkeit wurde dem Bauteil bereits bescheinigt - durch die Zuteilung einer e-Nummer. Im Zweifelsfalle heißt das aber auch, daß weiterhin überprüft wird, ob das Teil überhaupt richtig montiert wurde (beispielsweise wenn die Polizei einen anhält und die montierten NSWs bemängeln würde)... ein e-Zeichen ist also kein Freifahrtschein, aber prinzipiell bedeutet es "eintragungsfrei".
Also ich habe heut mal genauer hin geschaut und entdeckt, das ich eine E4 Kennzeichnung habe???
E4 im Kreis
Ja...??? :wacko:
Das hat nichts zu bedeuten.
Die Zahl nach dem E zeigt in welchem Land die Genehmigung erteilt wurde.
Sonst nichts.
E-Prüfnummern Schlüssel
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan
-------------------------
Kannst dem Prüfer ja auch noch das hier zeigen.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
§21a Anerkennung von Genehmigungen und
Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten
der Europäischen Gemeinschaften
(1) Im Verfahren auf Erteilung der
Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die
ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile
oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit
der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat.
Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das
Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf
diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das
Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik
Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen
durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für
Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der
Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1
besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und
die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat,
sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises,
gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem
Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das
Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem
sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des
Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der
Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie
gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die
Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".
(3) Mit einem Prüfzeichen der in
den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder
ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in
jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem
solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an
Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.
Edit by Kallimero: Doppelpost gelöscht, bitte in Zukunft den Editieren-Button nutzen!
Merci dir,
den text hab ich schon ausgedruckt, steh asuch schon in Verbindung mit der Herstellerfirma, die verstehen das auch nicht.
Drei Gründe dafür:
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