Alarmanlagensounds bei der VW Alarmanlage

  • In Deutschland darf laut StvO die Alarmanlagenhupe nicht länger als 30 Sekunden krach machen. Alles andere ist verboten .


    Hier ist mal der Text aus der StvZo:


    §38b Alarmeinrichtungen


    Soweit Fahrzeuge mit Diebstahl-Alarmeinrichtungen ausgerüstet sind, dürfen diese nicht auf Erschütterungen des Fahrzeugs oder Geräusche ansprechen. Zur Abgabe akustischer Signale muß entweder die serienmäßige Hupe oder eine weitere verwendet werden, jedoch dürfen beide nicht gleichzeitig wirken. Für Klang und Lautstärke - maximal 105dB - gilt § 55 Abs. 2 StVZO. Die akustischen Signale müssen nach spätestens 30 Sekunden selbsttätig abschalten und dürfen erst nach erneutem unbefugtem Eingriff wieder wirksam werden.


    Und hier der §55 Abs.2 der StvZo:
    § 55 Einrichtungen für Schallzeichen.
    (2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB (A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u.a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

  • [QUOTE]dürfen diese nicht auf Erschütterungen des Fahrzeugs oder [QUOTE]


    krass - da ist ja eigentlich mein schocksenor garnicht erlaubt :rolleyes:

  • Genau. :D Aber Neigungs- und Bewegungssensoren sind erlaubt.

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