Hätte auch nochmal ne Frage zum Thema Probezeit..
Ich hab noch bis Ende Februar Probezeit und wurde gestern Abend geblitzt...
War innerorts und ich war so bei knappen 70 (weiss nicht mehr genau)...
So jetzt mal zu meiner Frage :))
In 1 Monat ist mir das ja scheiss egal, und wenn ich 21 km/h zu schnell bin, dann zahl ich halt die Strafe und kassier den Punkt...
Nur jetzt in der Probezeit müsste ich ja ab 21 km/h zu schnell eine Nachschulung machen und meine Probezeit wird wieder um 2 Jahre verlängert...
Kann ich das nicht so rauszögern, dass die ganze Sache erst rechtskräftig wird wenn ich raus aus der Probezeit bin?
Oder ist das rechtskräftig ab dem Datum an dem die mich geblitzt haben???!??
Danke =)