Geblitzt in der Probezeit! Was nun?

  • Hätte auch nochmal ne Frage zum Thema Probezeit..
    Ich hab noch bis Ende Februar Probezeit und wurde gestern Abend geblitzt...
    War innerorts und ich war so bei knappen 70 (weiss nicht mehr genau)...


    So jetzt mal zu meiner Frage :))
    In 1 Monat ist mir das ja scheiss egal, und wenn ich 21 km/h zu schnell bin, dann zahl ich halt die Strafe und kassier den Punkt...
    Nur jetzt in der Probezeit müsste ich ja ab 21 km/h zu schnell eine Nachschulung machen und meine Probezeit wird wieder um 2 Jahre verlängert...
    Kann ich das nicht so rauszögern, dass die ganze Sache erst rechtskräftig wird wenn ich raus aus der Probezeit bin?
    Oder ist das rechtskräftig ab dem Datum an dem die mich geblitzt haben???!??


    Danke =)

  • MrDee
    Soweit ich weis ists seit 1.1 Rechtskräftig ab dem Tag wo sie dich geblitzt haben.
    Vieleicht kommt auch nichts.

  • Also ich bin mir nicht sicher, aber ich denke mal, wenn das Blitzerfoto etwas geworden ist und du 21 km/h oder mehr überschritten hast, dass du dann ne Verlängerung aufgebrummt bekommst! Denn du wurdest dann ja NACHWEISBAR noch in deiner Probezeit geblitzt und es ist egal, ob der Behördenbrief noch vor Ablauf deiner Probezeit kommt, oder erst danach...


    Sollte ich aber damit falsch liegen, so möchte mich bitte jemand "aufklären"... ;):)

    Einmal editiert, zuletzt von Fanta ()

  • Ab 1.1.2004 gilt der Tag des Verstoßes.


    Aber mach Dich nicht verrückt, es wird ja auch noch eine Toleranz abgezogen. Bei 70Km/h dürften das ca. 5km/h sein.

  • Fuck... Sowas passiert natürlich auch nur mir...
    Naja, evtl. nimmt mein Bruder die Schuld auf sich...
    Der ist im Moment eh in Paris studieren und fährt von daher die nächsten 6 Monate eh kein Auto *hoff*
    Und mein Bruder und ich wir sehen uns verdammt ähnlich...
    Ich glaub kaum, dass die da was finden!
    Und der Vorteil: Mein Bruder hat keine Probezeit mehr...


    Naja, ich kann bis dahin nur hoffen, dass es genau 20km/h sind und nicht mehr...
    Drückt mir die Daumen :))

  • Zitat

    Original von Fanta
    Bis 100 km/h ---> 3 km/h Toleranz
    Ab 100 km/h ---> 3 % Toleranz


    So hab ich es mal gelesen und mir auch gemerkt! :) Man kann es sich auch mal provisorisch ausrechnen lassen, siehe http://www.bussgeldkataloge.de/berechnen.html


    Ich hab hier noch einen Strafzettel auf dem steht: 74km/h bei erlaubeten 50km/h abzüglich Toleranz 5km/h. Ergibt 19km/h zu schnell.


    Ist 2 Monate alt und innerorts.

  • Mhh...komisch! Eigentlich ist es aber so, wie ich es geschrieben habe, Standart! Vielleicht konnte dich ja die/der zuständige Beamt(in)e an diesem Tag gut leiden und hat dir anstatt 3 km/h, 5 km/h Toleranz abgezogen! :D Kannst ja eigentlich froh darüber sein, denn sonst hätte es nen Punkt dafür gegeben... ;)

  • Ich denke, das ist auch von der Genauigkeit und der damit verbundenen
    Toleranz des Messgerätes abhängig.
    Sollten die eventuell noch ein älteres Gerät haben, wird direkt etwas mehr abgezogen.
    Die Art des Gerätes steht bzw. stand auf meinen bebilderten Knollen immer mit drauf.

    Einmal editiert, zuletzt von jot_ess ()

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