Du hast grad das Diskussionsthema Nr.1 angesprochen wo jeder TÜV Prüfer anders entscheidet.
Geht man anch dem Papier - also so wie es im Gutachten steht - darf nur die Lauffläche des Reifens nicht überstehen.
Viele TÜV-Prüfer jedoch sagen "Die Felge darf nicht überstehen!"
Ich persönlich würde aber sagen das wenn das Felgenhorn nach oben hin noch verdeckt ist alles ok wäre.