Beiträge von FragMaster.nsn

    Der Verkäufer kommt aus einem Nachbarort und arbeitet wenige 100 Meter von meinem Wohnsitz. Ein vertrauenswürdiger Eindruck ist zwar vorhanden, aber beim Geld kann man dennoch schnell streitig werden.


    Der Kaufpreis steht fest und eine Inspektion bei Übergabe ist zugesagt. Ansonsten halt das übliche wie unversehrt/unfallfrei, ca. KM Stand bei Übergabe.


    Es würde also reichen, wenn ich einen regulären Kaufvertrag mit ihm mache, in dem der Kaufpreis, Anzahlungssumme und alle Details zum Wagen und der Zusagen vermerkt sind?

    Bin mir nicht sicher, ob ich es hier im richtigen Forum eingeordnet habe... Falls nicht, bitte entsprechend verschieben.


    Ich habe Interesse an einem PKW und den Kauf bereits mündlich zugesagt. Der Verkäufer bekommt im Oktober seinen Neuen und kann den zu verkaufenden Wagen somit erst dann abtreten. Hintergrund der Anzahlung ist, dass er sicher gehen möchte, dass ich den Wagen wie zugesagt abnehme.


    Ich möchte allerdings jetzt noch keinen regulären Kaufvertrag unterschreiben, da bis Oktober noch ein paar Kilometer ins Land gehen und damit auch die Gefahr einer Verschlechterung der Ware besteht.


    Wie kann man sich also hier absichern, wenn der Verkäufer eine Anzahlung haben möchte? Gibt es sowas wie Vorabverträge?

    Ich stehe derzeit vor der Entscheidung einen Golf IV TDI GTI mit 110KW zu kaufen.


    Folgende Eckdaten stehen auf dem Plan:
    - EZ 3/2001
    - 2-türig
    - 130tkm
    - 1. Hand
    - schwarz
    - Xenon
    - GTI Ausstattung mit Recaro Leder
    - Scheckheft beim örtlichen VW Händler
    - unfallfrei und optisch innen/außen in 1A Qualität
    - 2fach bereift auf 16" GTI BBS Felge (eBay Wert ca. 600)
    - kleine Musikanlage verbaut (eBay Wert ca. 350)
    Der Preis wird sich zwischen 8500 und 9000 bewegen


    Meine Frage ist nun, ob es irgendetwas dringendes zu beachten gibt was diese Modell anbelangt. Sind Fehler bekannt was den Motor/Getriebe betrifft? Bei meinem 1,4er Golf hatte ich bereits nach 75tkm einen Getriebeschaden, wie sich rausstellen sollte ein "gängiges" Problem. Sind bei dem 150PS TDI Probleme dieser Art bekannt, oder habe ich etwas anderes übersehen, was mich vom Kauf abhalten sollte? Ein Motorschaden oder auch nur Defekte am Turbolader sollen nicht sonderlich günstig zu behandeln sein?


    Versicherung liegt bei VK500/TK150 =780 Euro
    Steuern ca. 270 Euro (geschätzt)



    Bitte alles nennen, was grad einfällt und hilfreich zu sein scheint.


    btw: Angesichts der speziellen Frage in Bezug auf Langzeiterfahrung zum Motor (!) und Fahrzeug im Allgemeinen, schien es mir hier im Motor Forum am besten zu passen. Bin aber gerne Für jede Korrektur offen. Die Suche habe ich bereits bemüht und nicht sonderlich aussagekräftige Posts gefunden. Im Grunde gehts hier auch um eine individuelle Bewertung dieses Fahrzeugs.

    Ich habe glaub ich in keinem Wort davon gesprochen dass du keine Ahnung hast...


    Entsprechendes Bild habe ich nachträglich eingefügt. Auch wenn ein Bild alles andere aussagen kann als der Schaden vermeindlich sein kann. Die Front an der Beifahrerseite ist vollständig intakt. Bei dem genannten Preis lohnt sich die Fahrt in jedem Fall, um sich ein direktes Bild zu verschaffen. Es mag durchaus sein, dass Faktoren XY für die Auslösung gegeben sein müssen. Für einen irreparabelen Schaden und damit meine ich auch die wirtschaftliche Sicht halte ich dies nicht.

    Der Schaden ist jedenfalls ausreichend klein, dass der Wagen vollständig fahrbereit ist. Kein Kühlerdefekt, keine Lenkeinschlagsbegrenzung oder dergleichen mehr. Über die Preise der Instandsetzung habe ich mich in Zusammenhang mit den zu erwartenden Neuteilen durchaus informiert und würde den sonst kaum einkaufen. Zudem steht eine Achsvermessung bei Abholung an. Wenn es da zu miesen Werten kommt, kann ich den Wagen wegen des Preises problemlos zum Ausschlachten verwerten, ohne jeglichen Verlust daran zu haben.


    Anbei ein Foto was den Schaden zeigt:
    [Blockierte Grafik: http://fragmaster.nullsaftnetz.de/frontschaden.jpg]


    Ich möchte nochmal kurz erwähnen, dass ich keinen Fingerzeig haben wollte, sondern Hinweise, welche Teile im Kreise der Elektrik-/Airbaggeschichten noch gemacht werden müssen. Die rechtliche Lage in welchen Bezug auch immer ist hier sekundär, da ich mit der örtlichen VW Werkstatt per du bin und die "wichtigen" Sachen mit entsprechender Vorarbeit dort machen lassen werde.


    Ich erwähnte übrigens, dass ich die Teile nicht bei ebay kaufen wollte/werde...

    Die Frage wäre, ob ein Golf sowas hat, oder alles in dem genannten Steuergerät sitzt. Bisher hatte ich noch nicht das Vergnügen einen Golf wieder fit zu machen. Wenn alles in dem Gerät sitz, umso besser/günstiger.


    Die Gurte sind also vollständig verriegelt und lassen sich weder ein noch ausziehen? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man diese zumindest anlegen kann und nur der Straffungsmechanismus nicht mehr funktioniert. Für die Transferfahrt wäre das ein nicht unerheblicher Faktor, da ich ungerne ohne Gurt fahren möchte.

    Kommenden Montag werde ich mich an meine erste eigene Instandsetzung machen bzw. den Wagen abholen/kaufen. Grundlage ist ein Golf IV V6 Modelljahr 2003 mit optisch leichtem Frontschaden links


    Durch den Frontschaden wurden Fahrer- und Beifahrerairbag ausgelöst. Mein Frage ist nun welche Teile in Bezug auf die Airbaginstandsetzung besorgt werden müssen.


    Bisher sind folgende 3 Teile in jedem Fall notwendig.
    - 1C0 909 605 F 002 - Airbagsteuergerät (evtl. Reparatur möglich?)
    - 3B7 880 201 E 27Y - 3 Speichen Airbagabdeckung
    - 1J0 880 204 K - Beifahrerairbag


    Wie steht es um die Crashsensor(en) und Gurtstraffer?
    Sind die Gurte für die Transferfahrt anlegbar, oder durch die ausgelösten Gurtstraffer verriegelt?
    Gibt es günstige Quellen (abgesehen von ebay) die man bei solchen Teilen ansprechen sollte?

    Was der Käufer schlussendlich mit den Scheinwerfern macht, kann er selbst entscheiden. Wie bereits erwähnt ist eine Rückrüstung kein Problem und kann darüberhinaus die Kasse aufbessern.


    Da aber das Set speziell für die Umrüstung gedacht ist und zudem die Halterung einen Halogensockel hat, scheint mir der Zweck nicht entfremdet. Die Hitzeentwicklung von Xenon Brennern ist zudem geringer als die von Halogenlampen.

    Ich bin der Verkäufer der Xenon Scheinwerfer.
    Ich dachte mir bereits, dass die entsprechend diskutiert werden würden, da es allgemein üblich heißt es wäre nicht zugelassen.
    Dem ist aber nicht so, wie mein Vorredner bereits angemerkt hatte.


    Darüberhinaus ist das Fernlicht mit wenig Aufwand wieder mit einer normalen Halogenlampe bestückbar. Der übrigbleibenden Xenon Nachrüstsatz kann dann bei ebay oder anderweitig zu Geld gemacht werden. Allerdings würde ich vorher die Vorteile eines Xenon Fernlichts probieren. Schon ernorm will ich meinen.