Beiträge von Bansi

    Wenn dein Fahrzeug die gleiche EG Typengenehmigungsnummer wie der GTI hat, von dem die Stoßstange stammt, ist eine Änderungsabnahme nicht notwendig. Anderenfalls ist eine Abnahme durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen nach §19.2 resp. §21 notwendig.

    Nach fast 300.000km ist die Zeit gekommen, fast alles mal zu tauschen und da dachte ich lieber was frisches für 2-3-4k rein. Anstelle 2k für Reparaturen zu investieren.

    Ich frag mich gerade wie deine Rechnung aussieht. Mit was kalkulierst du deinen Motorumbau? Motor + Material + Eintragung/Abnahme?


    Ich hab damals in meinem 4er einen Motorumbau gemacht (von 2.0 85kW auf 1.8T 165kW) und war von "2-3-4k" weit entfernt. Es ist ja nicht nur der Motor der getauscht werden muss, sondern auch die Bremsanlage und ggf. Achs-/Fahrwerksteile usw.

    naja wenn man sich aber mal die Bremsbelege anschaut, sieht man das diese NICHT neu sind ;)

    Was ich sehe und dementsprechend beurteilen kann ist der Bremsbelag des klemmenden Bremssattels. Und da wundert es mich nicht, dass da kaum noch was drauf ist.


    Anders wäre es, wenn ALLE Bremsbeläge am Fahrzeug so aussehen, dann wird meine obige Aussage nichtig.

    Und dem Verkäufer einmal den Hintern versohlen ;) :D

    Aus welchem Grund? Weil er gesagt hat er hat "alle Bremsen neu gemacht"?


    "Alle Bremsen neu" bedeutet beim Verkauf einfach nur, dass BremsSCHEIBEN und BremsBELÄGE neu gemacht wurden. Keiner macht dabei BremsSÄTTEL neu.

    Die MFA verblasste nach kurzer Zeit und bekam Pixelfehler und die Ölstandswarnung sprach unplausibel an.

    Pixelfehler sind ja Klassiker beim 4er. :rolleyes:

    War das KI überhaupt richtig codiert bzgl. der Ölwarnung?

    Habe dann bei der Gelegenheit das KI ausgebaut und instand setzen lassen. Das Lenkrad muss zwar nicht unbedingt raus, ist aber um einiges bequemer... ?

    Um einiges bequemer? Lenksäulenverstellung ganz runter und ganz ausfahren und schon kommt man mit Leichtigkeit dran. Ich hoffe du hast beim Wiedereinbau vom Lenkrad die Zentralschraube entweder gegen eine neue getauscht oder die alte angekörnt (damit man später mal weiß, dass sie bereits 1x wiederverwendet wurde).

    Jaein. Es ist in erster Linie dem Verkäufer sein Problem! Er hat keine richtigen Angaben gemacht. Ich glaube nicht das du dir das Auto sonst gekauft hättest wenn nichts eingetragen wäre?! :/ stell dir vor du kaufst ein Auto das unfallfrei wäre ( laut Anzeige) und es stellt sich raus das es doch nicht so ist. Da hast du glaube ich nach 2 Jahren noch gute Chancen das Auto entweder zurück zugeben oder nen Preisnachlass zu fordern.

    Ich würde an deiner Stelle mal zur Polizei fahren und da mal nachfragen wie die Sachlage aussieht.

    Hier werden Birnen mit Äpfeln verglichen. :rolleyes:


    Wichtig wäre was genau im Vertrag steht und selbst das kann ein (guter) Verteidiger aufweichen. Streng genommen kann nämlich ein Laie keine rechtskräftige Beurteilung über die Gültigkeit der Umbauten / Betriebsgenehmigung durchführen, dafür benötigt es einen amtl. anerkannten Sachverständigen.


    Anders wäre es natürlich wenn man als Laie die Ungültigkeit deklariert (weil man explizit weiß, dass bspw. Prüfberichte / zulassungsrelevante Dokumente fehlen oder notwendige Änderungsabnahmen nicht durchgeführt wurden).


    Im Endeffekt ist es diesbezüglich zum jetzigen Zeitpunkt einfach die komplette Schuldhaftigkeit des Fahrzeughalters (auch in der Rechtsprechung gilt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"), so absurd es in Anbetracht der Umstände auch klingen mag.


    Nichtsdestotrotz bin ich auf den (rechtlichen) Ausgang gespannt. Es wäre schön, wenn man uns hier auf dem Laufenden hält. :thumbup:

    Dann müssten die ganzen US Standlicht Themen auch geschlossen und gelöscht werden.


    Ich denke mal das ganze befindet sich in einem Rahmen, der noch zu vertreten ist.


    Schließlich kann man auch mal eben mit VCDS den Tempomat freischalten und geht nicht zu vw.

    Von dir Tim hätte ich mir ein wenig mehr (Verstand) erhofft.


    US Standlicht und Tempomat sind frei wählbare Bits zum aktivieren, welche sich offline aktivieren lassen, Carplay hingegen hat einen onlinebasierten Schutz, die Aktivierung muss also (in der Theorie) zwangsweise durch die Authentifizierung vom Server erfolgen.


    Und das offline Freischalten von Carplay ist nicht mal eben "mit VCDS ein Bit setzen" oder "mit VCP ein paar Parameter flashen". Der Aufwand dafür ist weitaus komplexer [...] (ich gehe jetzt bewusst nicht ins Detail).


    Man könnte das Ganze im übertragenen Sinn auch ganz grob mit Windows vergleichen (ja Äpfel und Birnen, ich weiß), man bekommt die Software (ISO) von Microsoft kostenlos, allerdings benötigt man für die Verwendung/Nutzung eine kostenpflichtige Aktivierung. Auch hier gibt es Mittel und Wege das Ganze kostenlos zu aktivieren... Dann müsste das ja eurer Meinung auch legal sein?