moinsen,
die besagte aga ist nur eintragungsfrei solang der rest ( in deinem fall die ansaugung ) auch original bleibt. deine ansaugung kannst du nur eintragen, solang der rest ( in deinem fall die aga ) original ist. somit ist die tolle, von dir mitbezahlte ewg genehmigung hinfällig. für eine LEGALE eintragung mußt du diese nun IN VERBINDUNG über eine einzelabnahme eintragen lassen. dies beinhaltet leider auch eine geräuschmessung. das wird einem beim kauf leider gerne verschwiegen, das man noch einige hundert euronen für eine LEGALE eintragung auf den tisch legen muß.
mfg.
sascha