Beiträge von Golfi05

    Grüße, Ich habe mich mal bei der Dekra erkundigt. Der Prüfer meinte ich brauche erst gar nicht vorbei kommen solange unser Sharan kein Software Update hat, er meinte das er sofort bei der Überprüfung durch den Tester Durchfallen würde. Unsere Stilllegung konnten wir über einen Anwalt und der Bescheinigung das wir uns bei der Musterfeststellungsklage eingeschrieben haben abwenden. Jetzt will mir nen Dekra Prüfer erzählen das er uns keinen TÜV gegen darf und somit das Auto stilllegt???? Ich versteh die Welt nicht mehr ?(


    Die Frage ist jetzt was wir machen können?? Wir brauchen das Auto ja und der TÜV ist diesen Monat dran :whistling:

    ABS Steuergerät erkennt nicht ob sich Luft oder Schmutz in dein Bremsflüssigkeitskreislauf befindet ^^


    Eigentlich muss einer am Bremspedal Pumpen, dann das Pedal gedrückt halten und der zweite Mann öffnet am Bremssattel die Schraube zum Entlüften. Dann sollte auch Flüssigkeit kommen, es kommt aber auch keine große Menge mit einmal das ist Relativ wenig deswegen dauert das auch etwas.



    Hatte bei mir die hinteren Bremsschläuche mal gewechselt. Habe danach auch mit einen alten Druckgerät versucht zu Entlüften, habe gut 3L Bremsflüssigkeit rausgelassen und immer noch Luft im Kreis gehabt. Dann die zwei Mann Methode gemacht und wieder genug Flüssigkeit durchgelassen und immer noch Luft im Kreis. Dann bin ich zu ner Freundin auf Arbeit gefahren die bei VW gearbeitet hat und haben wieder mit Druckgerät entlüftet, Ergebnis? genau das selbe, hatten immer noch Luft im System. Also paar Tage später noch mal hin und dann mit Druckgerät und ich am Pedal gepumpt und Sie hat entlüftet. Nach ca. 3L Flüssigkeit durchpumpen hatten wir die Bremse dann Endlich entlüftet bekommen! also das ist richtiger schei., hatte noch nie solche Probleme beim Entlüften, das kann ein schon echt Angst machen :D

    Grüße, also ich habe mein Vater bereits eingetragen! und ich sehe Punkt 4 jetzt nicht so schwer. Denn ihr dürft nicht vergessen bei der Musterfeststellungsklage geht es nicht um den Fall des einzelnen sondern um die Feststellung einer eventuellen "Betrügerischen" Absicht, dh. in jeden Fall muss JEDER der sich bei der Klage eingetragen hat nach dessen Beendigung noch mal separat mit VW anlegen sprich vor Gericht gehen und dann um seine Entschädigung klagen. Allerdings sind dann je nach dem wie die Musterklage ausfällt die Chancen höher oder niedriger :D


    das nur mal so Vorweg. ich Poste jetzt einfach mal die Zeilen die ich bei Punkt 4 Eingetragen haben. Wie gesagt es gab weder Rechtsbeistand oder eine Garantie das diese Zeilen so 100% richtig sind. Die Zeilen wurden nach mein Wissen und Technischen Verstand geschrieben.



    "Aufgrund der Manipulation und Täuschung des Kunden mit dem Dieselmotor "EA189" aus dem Hause VW. Die daraus entstandene Wertminderung und die dem Käufer aufgezwungene "Softwareoptimierung" die nicht nachweislich sicherstellen kann das a) die Abgaswerte sich ändern und den angegebenen Werten der damaligen Zulassung entsprechen, b) nicht ausgeschlossen werden kann das durch dieses Softwareupdate Komponenten des Motors schaden nehmen können bzw. eine verkürzte Lebensdauer sich daraus ergibt. (Mehrbelastung des AGR, Injektoren und des DPF)
    Zudem droht für den Kunden ein Fahrverbot in vielen Städten obwohl es sich hierbei schon um neue und morderne PKW handelt, die bereits mit Ad-Blue und SCR-Katalysator ausgestattet sind. Selbst wenn ein Softwareupdate auf das Fahrzeug aufgespielt wurde, droht in vielen Städten ein Verbot zum befahren. Dadurch wird der Fahrzeugnutzen und Wert erheblich gemindert. Zudem wird der Kunde am Ende dafür bestraft das ein großer Autokonzern etwas verbockt hat, ohne darauf Einfluss zu nehmen oder etwas davon gewusst zu haben. Der Autokonzern hingegen wird dafür in Deutschland nicht bestraft und darf am Ende alles wieder auf die Bürger und Kunden umlegen, was zudem von unseren Staat noch unterstützt wird."


    Bei der Berechnung des Forderungsbetrages (was meiner Meinung nach eh kein Stellenwert hat bei der Klage, da VW nach der Musterfestellungsklage garantiert nicht einfach zahlen wird) deswegen muss ja jeder danach noch mal Separat klagen.
    Den Schadensersatz habe ich einfach so berechnet das ich ein Fahrzeug Verkaufsplatformen gesucht habe was genau den Zustand, Ausstattung, Motor und Laufleistung und alter hatte, wie unserer zur damaligen Zeit. Sprich damals 27500€ für einen 4 Jahre alten Sharan bezahlt heute sind es für einen 4 Jahre alten noch 22500€ bei Identischer Laufleistung, Motor und Ausstattung. Sprich 5000€ Wertverlust. Ob man dies nun so wirklich Berechnen kann :whistling: kp habe es einfach so gemacht da es denke eh kaum eine Rolle hierbei erst mal spielt. :)

    @3deee
    Ja die Funktion gibt es bei mir auch, ist auch aktiviert nur ist der Bluetoothstick (auch laut Verkäufer) nicht in der Lage die Telefonate wieder zu geben, man kann zwar theoretisch telefonieren aber man hat dann eine seeeeeehr lange Verzögerung dabei :D


    Es ist ja auch keine richtige Bluetooth freisprechanlange :D sonder lediglich ein Bluetoothstick Der an das MDI via USB angesteckt ist :)