"Privatnutzung ist okay.
Veröffentlichung von Personen (Gesichtern)
und Bildbestandteilen, die Rückschlüsse auf
Personen zulassen (sog. personenbeziehbare
Daten wie zB Kfz-Kennzeichen) nur mit
vorheriger SCHRIFTLICHER Einwilligung der
Person. Veröffentlichung ist auch die
Einstellung zB in ein geschlosenes Forum oder
in ein Intranet!
Vor Gericht als Beweismittel: grundsätzlich zulässig"
der sagt ja, und das würde ich auch denken, da fällt mir ein, wenn ich mich nicht täusche haben diese "on-board-cams" auch meistens nicht so eine hohe auflösung, vielleicht ist das beabsichtigt zwecks urheberrechte, nummernschild-lesbarkeit usw?!
lg