App heißt FBVideos
Bei der App wirds leider nicht direkt im Speicher des Iphones gespeichert. Zumindest nicht in der Free Version
App heißt FBVideos
Bei der App wirds leider nicht direkt im Speicher des Iphones gespeichert. Zumindest nicht in der Free Version
Hallo liebe mit und ohne Glieder
Kennt von euch jemand eine Iphone App, mit der man Videos bei Facebook herunterladen kann?
Bin von Android vor kurzem auf IOS umgestiegen und vermisse jetzt die App, die es beim Android dafür gab.
Hat jemand einen Tipp für mich?
Alles anzeigenmelde dein kleingewerbe an und das bei der ihk. die hwk kannste knicken.
du hast in deutschland das recht dein handwerk frei auszuueben. du darfat selbst kfz bereich ohne meister etc. ausueben solange es dinge sind, welche nicht dem bild des typischen mechatroniker entsprechen. codieren chiptuning etc. faellt da nicht drunter. dann gib das ganze einem steuerberater.
http://www.ohnemeisterbrief.de
die hwk will einem nur den meister aufdrehen.
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Chiptuning zählt maßgeblich zu dem Handwerk des KFZ-Mechatronikers und ist somit eintragungspflichtig in die Handwerksrolle. Und ohne Meisterbrief ist da, bis auf die Altgesellenregelung, keine Chance.
Auf dem Antrag des Gewerbeamtes findet sich auch der Hinweis, dass man sich strafbar macht, wenn man sich nicht bei der HWK anmeldet, sofern eine Pflicht besteht
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Und dass Codieren Bestandteil der Ausbildung ist und Fehlersuche mit Software einen überwiegenden Teil der gewerblichen Tätigkeit ausmacht, kann leider keiner abstreiten
Quelle der Bilder:
http://www.hwk-saarland.de/web/adb/output/asset/805
http://www.ihk-nuernberg.de/de…Recht-Steuern/hwo_139.pdf
Geh doch zu ner Meisterwerkstatt deines Vertrauens und Fang da als "Aushilfe" an... die Werke freut sich über ne zusätzliche Einnahmequelle und Werbung und du kannst "dein Ding" absolut Wasserdicht durchziehen...
Vorrausgesetzt Scheffe wird überzeugt
Wenn mich jemand überzeugen würde mit der VCDS Sache spräche mir da nichts gegen
Das wäre ja wiederum genau das, was ich nicht machen will.
Wenn, dann mache ich meine eigenen Termine, sorge für eigene Werbung und bin mein eigener Chef
Vorallem wäre es ja was, was ich zu Uhrzeiten mache, bei denen normale Werkstätten schon an Feierabend denken.
Soll ja nur nebenberuflich sein
Aber naja, wird nix draus, die Handwerkskammer hier ist knallhart. Und das ganze auf gut Glück ohne Eintragung in die Handwerksrolle durchzuziehen werde ich lieber mal nicht...
Arbeiten in einem meisterpflichtigen Gewerbe und nicht in der Handwerksrolle eingetragen, das könnte Ärger geben
Du, zum widerholten mal.
Ich nix "Saarland" und ich habe ein Gewerbe. Und das ganze OHNE Meistertitel oder Gesellenbrief KFZ.
Ich habe einen Handwerksberuf @ Geselle, aber nichts im KFZ Gewerbe.
Wollte weder jemand bei der Anmeldung, noch die letzten 10 Jahre. Von daher...
Du, ich versuche dir das Ganze ja auch nicht streitig zu machen. Versteh das bitte nicht falsch.
Ich versuche nur einen Weg zu finden, wie ich der HWK Kammer klarmachen kann, dass ich da keinen Meistertitel brauche
Seit wann bin ich
Ich glaube die ganzen Sachen verwirren Dich nun auch oder???
Hier leider schwarz auf weiß, dass es ein zulassungspflichtiges Handwerk ist
http://www.hwk-saarland.de/web/adb/output/asset/805
Siehe S. 11 unter "Chiptuning".
Deine "Handwerkskammer" ist etwas verwirrt. Aber kann natürlich sein das es im "westen" anders ist.
S-A und BRB braucht man weder das eine, noch das andere.
Steht bei der HWK Magdeburg auch unter einem zulassungspflichtigen Handwerk
http://www.hwk-magdeburg.de/viewDocument?onr=16&id=767
Siehe Nummer 1223 der Liste, da steht doch "Kraftfahrzeugtechniker".
Wie bitte soll das also rein rechtlich auch in Sachsen-Anhalt ohne Gesellenbrief (plus 6 Jahre Erfahrung, 4 davon in leitender Stellung) oder Meisterbrief gehen?
Hier leider schwarz auf weiß, dass es ein zulassungspflichtiges Handwerk ist
http://www.hwk-saarland.de/web/adb/output/asset/805
Siehe S. 11 unter "Chiptuning".
KFZ Gewerbe gehört definitv nicht mehr zu den Gewerben mit Meisterpflicht. Jedenfalls nicht in Sachsen-Anhalt und Brandenburg....
Brauchst aber zumindest mal nen Gesellenbrief in dem Bereich, den ich ja nicht habe.
Hab grad mit einem der Handwerkskammer telefoniert, keine Chance.
Das Programmieren der Steuergeräte zählt schon zu sehr als tiefere Tätigkeit aus dem Berufsbild des KFZ-Technikers, als dass es noch als minderhandwerkliche Tätigeit durchgehen würde.
Also, hab mal nochmal bei der Handwerkskammer bisschen nachgelesen.
KFZ Gewerbe gehört definitv zu den Gewerben mit Meisterpflicht.
--> http://www.hwk-saarland.de/web/adb/output/asset/178
Jedoch gibt es Arbeiten, die ohne Meistertitel ausgeführt werden dürfen:
--> http://www.hwk-saarland.de/web/adb/output/asset/462
Fraglich ob codieren jetzt dazu zählt, oder nicht. Hab mal ein paar Leute der HWK angeschrieben und warte auf Antwort.
Falls jemand noch ein Tipp hat, was ich als "Tätigkeitsbereich" des Kleinunternehmens angeben sollte, damit es klappt, nur her damit
Oh man, wieso komme ich da nicht selbst drauf
In welchem Bereich?
Da kann man lesen, das man den NICHT braucht....
Also alles was ich bisher gefunden habe bezog sich darauf, dass man ohne Meistertitel nur Fahrzeugpflege, Beklebung und einfachste Tätigkeiten wie Filterwechsel durchführen darf
€ an den TE: Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer, d.h. du weist keine Umsatzsteuer in Rechnungen offen aus und musst sie auch nicht an das FA abführen, im Gegenzug dazu verzichtest du auf den Vorsteuerabzug. Du meldest bei deinem FA ein Kleingewerbe an (etwas wissenschaftliches, künstlerisches, schriftstellerisches usw. Tätigkeit sehe ich bei Codierungen noch nicht ), beantragst im Fragebogen zur Betriebseröffnung die Kleinunternehmerregelung und erhälst dann eine (ggf. neue) Steuernummer. Ohne steuerlichen Berater hast du dann bis zum 31.05 des Folgejahres eine Steuererklärung mit Gewinnermittlung für das vergangene Jahr einzureichen.
Danke für die Zusammenfassung
Über die steuerlichen Sachen etc. weiß ich bereits Bescheid. Es bestand ja nur die Frage ob ich das ganze ohne Meisterbrief anmelden kann, da ich gelesen habe, dass zur Ausführung von Arbeiten am KFZ mit eigenem Gewerbe ein Meisterbrief Pflicht sei.
Gelesen unter anderem hier: http://sin-forum.de/steuern_bu…m_kfz_bereich_1830.0.html
Das Ganze als Freiberufler anzumelden fällt ja aus, da der KFZ-Bereich nicht darunter zählt.
Alles anzeigenVorsicht, Du wirfst jetzt schon mit Begriffen um Dich ohne deren Bedeutung zu kennen habe ich das Gefühl
Also: Ich denke mal, Du redest von einer Freiberuflichen Tätigkeit und willst KEIN Gewerbe anmelden, oder? Wenn Du von Gewerbe redest, dann bist Du auch verpflichtet Gewerbesteuer abzuführen und und und... Das willst Du aber sicher nicht, daher also eine Tätigkeit als Freiberufler, da Du damit nicht der Gewerbesteuer unterliegst
Wenn Du als Freiberufler angemeldet bist, DANN kannst Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und das so beim FA anmelden, WENN Dein zu erwartendes Einkommen aus der selbständigen Tätigkei prinzipiell unter 17.500 Euro im Jahr liegt. In jedem Fall musst Du eine Einkommenssteuerklärung machen... Wenn Du mehr dazu wissen willst, hätte ich da noch ein paar Infos, da ich selbst mal Freiberuflicher Programmierer war.
Nach der Klärung der Fachtermini nun zu Deiner Frage:
Ob Du als Freiberufler arbeiten darfst hinsichtlich der Codierungen usw. das entscheidet letztendlich das FA. Wenn Du die entsprechende Fachkompetenz hast (bei Ingenieuren ist das immer sehr einfach ) dann kannst Du ohne Probleme solche Tätigkeiten auch als Freiberufler ausführen. Da musst Du kein Gewerbe anmelden o.ä. und auch keinen Meistertitel haben. Bestimmte Berufsgruppen können ohnehin problemlos als Freiberufler tätig sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Du solltest bei der Anmeldung beim FA nur darauf achten, dass Du den Tätigkeitsbereich möglichst "flexibel" und kreativ formulierst, sonst kann es passieren, dass das FA bestimmte später bei den Einnahmen angegebene Tätigkeiten nicht akzeptiert oder nachhakt Also ruhig etwas ausschweifender sein bei der Angabe Deiner Tätigkeit.
Ich denke ein klein wenig weiß ich schon Bescheid.
Anmelden möchte ich mich als Kleinunternehmer. Da ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen werde fallen die Steuern vorerst sowieso für mich flach.
Hatte heute Abend nur gelesen, dass für den KFZ Bereich bei Ausübung eines Gewerbes Meisterpflicht besteht.