ZitatPrüfort: Ingo Noak Tuning
Ja neeee is klaaaar
Wenn bei der Abnahme mal alles mit rechten Dingen zugegangen ist
Und wie gesagt, nur weils eingetragen ist, heißt das noch lange nicht, dass die Rennleitung dich nicht kalt erwischen kann, wenn von denen mal jemand Ahnung hat oder nachforscht!
Ich habe hier oben bei unserer TÜV NORD Prüfstelle vor Ort zwei Prüfer unabhängig voneinander gefragt. Beide sagten, der ESD könne höchstens eingetragen werden wenn man ein komplettes Lärm/Abgas-Gutachten erstellen lässt.
Schließlich sei ja nicht bekannt, wie sich der ESD auf das Lärm- und Abgasverhalten auswirkt und dies könne auch per normaler Einzelabnahme nicht geklärt werden.
Und ich fahre noch dazu einen aufgeladenen Motor, der eh wesentlich leiser ist als die normalen Benziner...