Beiträge von Nutzfahrzeughalter

    Kann es sein, dass bei Regen das Wasser unter dem schwarzen Abweiser-Plastikteil nicht schnell genug ablaufen kann und das Gestänge so regelrecht ins Wasser eintaucht und deswegen schnell vergammelt?


    Bei so einem Wasserpegel sollte die Karre eigentlich schon lange einen sehr nassen Innenraum haben.

    Zitat


    Wenn ja: wo genau ist da der Wasserablauf?


    Rechts und links am Kotfluegel.
    Kipp mal einen Eimer Wasser rein, wenn du die Abdeckung demontiert hast. Dann siehst du, ob es ablaeuft.

    1.4er im Golf IV sind, bis 140 km/h ging es ja gerade noch so, alles darüber hinaus war einfach nur eine Gedultsprobe.


    Damit schaffst du abseits der Autobahn locker ueber die Vorschlaege der STVO hinaus und auf der BAB reicht es fuer die Richtgeschwindigkeit, ohne dass der Motor geschunden wird.
    Fuer die Hektiker auf der Strasse:
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    Unter Wildschaden versteht man Schaeden, die durch das Wild angerichtet werden. Wenn z.B. ein Wildschwein deinen Kraeutergarten umdekoriert oder einem Bauern die Kartoffeln ausbuddelt. Dafuer gibt es den §§ 29 ff, Wildschadensersatzrecht und da sind die Leute normalerweise versichert.


    Wenn du das Wildschein mit dem Auto umsemmelst, ist das kein Wildschaden, sondern ein Unfall, fuer den deine Teilkasko zustaendig ist. In deinem Fall muss das dann irgentwie durch besondere Umstaende als Wildschaden ausgelegt worden sein.


    Eine Hasen schiebt man selber in den Ofen. Faellt aber unter § 292 StGB, also nicht erwischen lassen. ;)

    nene das zahlt nicht die versicherung des fahrzeughalters,


    aus Wikipedia:

    Zitat


    Der bei einem Wildunfall entstehende Schaden ist im juristischen Sinne kein Wildschaden. Der Schaden am Fahrzeug ist ein Unfallschaden, der bei Haarwild (Reh, Fuchs, Wildschwein oder Hase) im Regelfall in der Teilkasko versichert ist. Schäden, die durch Federwild verursacht werden, sind zumeist nicht versichert.


    Das ist der Normalfall.



    Zitat


    ich hatte damals n wildschaden am 3er golf und den hat der Jäger übernommen.... und der meinte hätte ich nich sofort die polizei gerufen wäre ich oder meine versicherung drauf sitzen geblieben.... je nach dem wie man versichert ist...


    Das hoert sich sehr merkwuerdig an, das muessen aber sehr besondere Umstaende gewesen sein. Da muesste der Jaeger an manchen Strassen ja Geld rektal abgeben koennen (bloede Wortsperre), um die Schaeden zu bezahlen. Versicherungspraemien koennten auch recht heftig ausfallen. Wer soll sich die Jagd da noch leisten koennen?
    Dazu darfst du gerne deine Versicherungsunterlagen studieren und deinen Versicherungsmenschen befragen.

    normal dem Förster oder nicht?


    Aus Wikipedia:

    Zitat

    Als Förster bezeichnet man umgangssprachlich einen Forstingenieur, Forstwissenschaftler oder Forsttechniker.


    Der ist normalerweise fuer das Gruenzeug zustaendig. Fuer die Jagd kann er, muss er aber nicht zustaendig sein.

    Zitat


    warum genau die polizei?


    Die kennt den zustaendigen Jaeger. Oder weisst du, wer in welcher Gegend Deutschlands das ist? Ausserdem kann sie Spuren sichern (Haare, Blut usw.) Und moegliche Zeugen befragen. Das hilft bei der Versicherung und bei Haftungsfragen.
    Die Information des Jaegers ist Tierschutz. Es sei denn, es ist einem egal, dass ein verletztes Tier langsam und qualvoll verreckt.

    Wenn man wirklich Knall und Feuer will, muss man sich da was in den Steuergeräten zurecht pfuschen lassen


    Wenn man die Schubabschaltung wegnimmt, koennte es klappen.
    Aber eine dumme Idee ist das ohnehin. Einen Boeller aus dem Fenster schmeissen ist zwar auch nicht viel geistreicher, aber erheblich billiger.