Leute wir haben ein Problem,
ich mein ich bin nicht der Ober-allwissende-Tuner, aber ich hab mich schlau gemacht in Punkto TÜV!
war bei der DEKRA und TÜV Nord und beide sagen , darfste nicht freundchen!
Ich weis nicht einigen ist das vil von vorne rein klar gewesen, aber so wie bei mir, ab und zu mal n bissel was verändern, hauptsächlich originalteile bzw. sachen wo man nich zum tüv mit muss, war das nicht klar!
Der TÜV Typ meint, wenn sie das auf reihe bekommen das man die klappe nur im Stand öffnen kann (original wortlaut: nicht im Fahrbetrieb) Beispielsweise mit der innenbeleuchtung verkoppeln, so das wenn man die FFB bei der fahrt drückt nix passiert, kann ich ihnen das gerne eintragen!
geht halt nur darum, das während der fahrt die funktion deaktiviert ist oder einfach gesagt das man die klappe nicht per FFB auf bekommt wenn man fährt! Der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls würde dazu auch noch verfallen!
Hat einer eine Idee wie wir das TÜV-Gerecht hinbekommen?
MfG