Auf der Bedienungsanleitung steht kein Wort dazu, ob mit Senkung zu rechnen ist, und es steht auch nicht, dass man den Bühnenstand jedes mal kontrollieren sollte.
Zur INfo: Ich war beim VW Händler und bei der ADAC Rechtsberatung. Die Sache ist sehr verzwickt, aber man muss dem Betreiber erst einmal Versäumnisse bzw. ein Fehlfunktion der Anlage nachweisen. Das kann Jahre dauern und weil ich keine Rechtsschutzversicherung habe auch erst einmal richtig teuer, wir reden hier von ein bis zwei großen Scheinen. Kurzum das wird viel Ärger und Nerv werden. ich hab mehrmals bei der Wartungsfirma und beim hersteller Wöhr angerufen, aber die haben offenbar alle keinen
Bock die Frage zu beantworten, ob eine Absenkung ein defekt ist oder nicht. Weder VW noch der ADAC können dazu was sagen.
Übrigens: Ich kippte aus den Socken als sowohl der VW-Händler als auch ein »Beulendoktor« mit einen Totalschaden des Daches attestierten, Neulakierung notwendig, obwohl der Lack unbeschädigt ist, und das sieht so harmlos aus:
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