Zitat
Original von DaProbleM
Hallo Leute, habe vor ca. 2-3 Wochen ein PS3 bei paz24.de bestellt gehabt, jedoch kam in der gleichen Woche, ein Angebot beim Media Markt raus, was günstiger und für mich besser war.
Da ich bei paz24.de noch nicht bezahlt hatte, habe ich denen einen email mit der Stornierung meiner Bestellnung gesendet.
Du hast im Internet bestellt, hierdurch einen Fernabsatzvertrag geschlossen, und binnen 14 Tagen widerrufen.
Damit bist Du aus dem Schneider Also kein Grund zur Sorge.
So, nun möchte ich Dir noch ein paar Dinge anraten, ob Du das so machst ist Deine Entscheidung...
1. Leg es darauf an, das die Ihre Anwälte einschalten. Reagiere nicht mehr auf die Mahnungen, stell Dich dumm. Da kommen so ein paar Koryphäen wie Seiler & Kollegen aus Heidelberg, Haas & Kollegen, KSP Hamburg und wie sie alle heißen...google bietet Lesestoff^^
2. Anwaltsbriefe in dieser Sache werden von Dir mit "Verklagt mich doch...ich bereue nichts! Hochachtungsvoll xyz" schriftlich beantwortet.
3. Sobald der gerichtliche Mahnbescheid kommt => ab in den Müll.
Warum? Ganz einfach. Das ist ein automatisierter Ablauf, um den sich kein Anwalt kümmert. Widersprichst Du dem Mahnbescheid, nimmt sich ein Anwalt Deiner Sache an und beendet dieses Trauerspiel. Das wollen wir aber nicht
Erst wenn 2 Wochen später der Vollstreckungsbescheid kommt, legst Du Widerspruch ein.
Die Sache geht nun -ebenfalls vollautomatisch- vor Gericht. Bei solch kleinen Beträgen geht das im sog. vereinfachten Verfahren, alles schriftlich, keine Gerichtstermine (außer Du wünscht das, dann musst Du das dem Gericht so mitteilen ("Ich widerspreche einer Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren").
Warum das ganze? Ganz einfach, sobald der Mist vor Gericht landet, muss dieses Dreckspack (sorry, aber für Leute die so mit Kunden umgehen hab ich kein Verständnis) Gerichtskosten vorschießen.
Das Gericht gibt Dir dann 2 Wochen Zeit, ihm mitzuteilen ob Du dich verteidigen willst, und nochmals 2 Wochen für die Verteidigungsbegründung.
Die lieferst Du natürlich: "Widerruf gem. FernAbsGes, siehe beigefügte Emails vom xx.xx.yy". Das wars. So eine Aktion kostet diese Komiker geschätzte 3-400 EUR, hab keinen Gerichtskostenrechner/RVG-Rechner zur Hand.
DANACH (nicht vorher, sonst handelst Du dir ne Unterlassungserklärung ein) schreibst Du noch nen passenden Testbericht bei dooyou, ciao.com etc
Wenn Du ganz viel Muße hast, bestehst Du auf ne ordentliche Verhandlung. Und reichst danach (nach abgewiesener Klage) noch nen schönen Kostenfestsetzungsantrag für Deine Aufwendungen ein