Moin moin,
der Caddy hat soweit ich weiß 5/112. Dürfte also nicht passen...
Gruß.... Marc
Moin moin,
der Caddy hat soweit ich weiß 5/112. Dürfte also nicht passen...
Gruß.... Marc
Mahlzeit......
Deine Nummer kannst Du NICHT mit zu Simyo nehmen...
Guckst Du hier ------> http://www.simyo.de/de/service/sim312_faq.jsp#Best_anchor1
Ich kann das Nokia 3510i empfehlen. Schöne große Tasten und hat alles was man braucht..
[Blockierte Grafik: http://www.xonio.com/slideshow/i/6591781_6ffb9bf9d7.jpg]
ZitatAlles anzeigenOriginal von LexiTDI
kiel, 13.00 uhr, alle shell-tankstellen (da, wo keiner tanken sollte):
1,189 diesel (das sind wieder 26 cent zu normal!)
1,449 normal
1,469 super
1,569 v-power (alter, wer tankt das denn??)
ich habe eben nochmal für 20 euro super an einer plaza-tankstelle getankt (1,389).......
hiiiiiiiiiiiiiilllllllffffeeeee.......
jo, die gleichen Preise wie bei uns, nur dass V-Power mal eben schlappe 1,599 kostet
@ DerAlex
welche Artikelnummer ? vielleicht kann Dir wer weiterhelfen.....
Hi,
habe ich jetzt was auf den Augen oder hast Du die Frage schonmal gestellt und auch mehr oder weniger selber beantwortet :O :baby:
Ansonsten hätte ich auf das fast obligatorische rasseln der Steuerkette getippt....
Der Thread ist zwar schon nen paar Tage alt aber hier mal ein interessantes Urteil was das vorzeitige beenden von Auktionen betrifft...
Urteil: Kaufangebot bei eBay ist verbindlich
Wer im Internet-Auktionshaus eBay etwas zum Kauf anbietet, kann nicht einfach einen Rückzieher machen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung verurteilte es einen Mann aus dem Emsland (Niedersachsen) zu Schadenersatz, der die Verkaufsaktion seines Autos vorzeitig beendet hatte. In dem Urteil heißt es, wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre damit verbindlich die Annahme des Höchstgebots. Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern ausgeliefert, wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten. (Aktenzeichen: 8 U 93/05)
Der Emsländer hatte ein gebrauchtes Auto mit einem Startpreis von 1 Euro in die Auktions-Plattform gestellt. Der Wert des Fahrzeugs lag bei 7000 Euro. Als Frist für die Abgabe von Angeboten hatte der Anbieter zwei Wochen festgesetzt. Nach einer Woche beendete er die Auktion jedoch vorzeitig. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Mann aus Bayern mit 4550 Euro den höchsten Kaufpreis geboten.
Als sich der Verkäufer weigerte, das Auto auszuliefern, zog der kaufwillige Bayer vor Gericht. Er klagte auf Zahlung des entgangenen Gewinns, der sich aus dem Unterschied zwischen seinem Angebot und dem Verkehrswert des Autos ergebe. Der Autobesitzer berief sich dagegen auf Bedingungen von eBay, die die vorzeitige Beendigung einer Auktion unter bestimmten Bedingungen zuließen.
Mit dem Internet-Angebot sei bereits ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, entschied der zuständige Oldenburger Zivilsenat. Zwar gebe es im Recht Instrumente, einen Vertrag auch nachträglich aufzuheben, etwa wegen Irrtums. Im vorliegenden Fall könne sich der Beklagte darauf jedoch nicht berufen.
Hi,
also ich kann nur immer wieder Bastuck empfehlen. Top Passgenauigkeit und absolut genialer Klang =). Meiner Meinung nach zumindest. Da brauchste dann kein Radio mehr
Gruß.....
ZitatAlles anzeigenOriginal von Sencillo
Also ersteinmal bezahl ich da lieber meinen eigenen Anwalt als den Heini.
Dann freu ich mich , das der Heini umsonst Geld ausgegeben hat
Und dann frag ich mich, wie gut ein Anwalt ist, der für einen kleinen Rat Geld verlangt??
Also nennt mich komisch, aber wenn ich das meinem Anwalt erzähle und frage was ich tun soll und der Typ sagt ohne Geld geb ich keinen Rat, dann wechsel ich den Anwalt...
Senci
Naja, zum Teil haste da sicherlich recht. Aber ob er nun seinen Anwalt bezahlt oder den vom Heini, am Ende ist das Geld trotzdem weg. Das wollte ich damit nur sagen. Es sei denn, er hat ne Rechtsschutzversicherung.
Wenn Du mir nen Anwalt nennst, der kostenlos ne Beratung gibt, dann wechsel ich sofort zu dem. Ich habe jetzt schon mindestens drei verschiedene ausprobiert und habe zwischen 70 und 130 Euro für ne lächerlich Beratung von max. 20 Minuten oder so bezahlt. Top Stundenlohn sach ich mal....
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, will der Gegenanwalt ja sein Honorar erstattet bekommen.
Wenn NewOldStyla sich jetzt vom eigenen Anwalt beraten lässt, was auf gar keinen Fall kostenlos ist, dann kann er auch gleich das Honorar vom anderen Anwalt bezahlen. Denn ein Honorar muss er dann so oder so bezahlen....
Ich würde ihm erstmal selber zurückschreiben, dass noch kein Kaufvertrag zustanden gekommen ist etc...... und abwarten was kommt. Hunde die bellen, beissen nicht....
So steht es bei ebay:
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html
Der letzte Absatz mit dem Hinweis passt ja mehr oder weniger genau. Aber wie das rechtlich ist, wird ein RA sicherlich am besten beurteilen können.....
ZitatOriginal von TUNER_at
wie kommst du bei deinem V6 auf 3.0 liter hubraum?
wie viel PS hast jetzt?
guckst Du hier =)
Unterwegs mit neuem Namen... jetzt Bolf R30
nur von der Leistung steht da nüscht, wenn ich das jetzt nicht überlesen habe......