Beiträge von Speedy1976


    jo, die gleichen Preise wie bei uns, nur dass V-Power mal eben schlappe 1,599 kostet ?(

    Der Thread ist zwar schon nen paar Tage alt aber hier mal ein interessantes Urteil was das vorzeitige beenden von Auktionen betrifft...




    Urteil: Kaufangebot bei eBay ist verbindlich


    Wer im Internet-Auktionshaus eBay etwas zum Kauf anbietet, kann nicht einfach einen Rückzieher machen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
    In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung verurteilte es einen Mann aus dem Emsland (Niedersachsen) zu Schadenersatz, der die Verkaufsaktion seines Autos vorzeitig beendet hatte. In dem Urteil heißt es, wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre damit verbindlich die Annahme des Höchstgebots. Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern ausgeliefert, wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten. (Aktenzeichen: 8 U 93/05)


    Der Emsländer hatte ein gebrauchtes Auto mit einem Startpreis von 1 Euro in die Auktions-Plattform gestellt. Der Wert des Fahrzeugs lag bei 7000 Euro. Als Frist für die Abgabe von Angeboten hatte der Anbieter zwei Wochen festgesetzt. Nach einer Woche beendete er die Auktion jedoch vorzeitig. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Mann aus Bayern mit 4550 Euro den höchsten Kaufpreis geboten.


    Als sich der Verkäufer weigerte, das Auto auszuliefern, zog der kaufwillige Bayer vor Gericht. Er klagte auf Zahlung des entgangenen Gewinns, der sich aus dem Unterschied zwischen seinem Angebot und dem Verkehrswert des Autos ergebe. Der Autobesitzer berief sich dagegen auf Bedingungen von eBay, die die vorzeitige Beendigung einer Auktion unter bestimmten Bedingungen zuließen.


    Mit dem Internet-Angebot sei bereits ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, entschied der zuständige Oldenburger Zivilsenat. Zwar gebe es im Recht Instrumente, einen Vertrag auch nachträglich aufzuheben, etwa wegen Irrtums. Im vorliegenden Fall könne sich der Beklagte darauf jedoch nicht berufen.


    Naja, zum Teil haste da sicherlich recht. Aber ob er nun seinen Anwalt bezahlt oder den vom Heini, am Ende ist das Geld trotzdem weg. Das wollte ich damit nur sagen. Es sei denn, er hat ne Rechtsschutzversicherung.


    Wenn Du mir nen Anwalt nennst, der kostenlos ne Beratung gibt, dann wechsel ich sofort zu dem. Ich habe jetzt schon mindestens drei verschiedene ausprobiert und habe zwischen 70 und 130 Euro für ne lächerlich Beratung von max. 20 Minuten oder so bezahlt. Top Stundenlohn sach ich mal....

    Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, will der Gegenanwalt ja sein Honorar erstattet bekommen.


    Wenn NewOldStyla sich jetzt vom eigenen Anwalt beraten lässt, was auf gar keinen Fall kostenlos ist, dann kann er auch gleich das Honorar vom anderen Anwalt bezahlen. Denn ein Honorar muss er dann so oder so bezahlen....


    Ich würde ihm erstmal selber zurückschreiben, dass noch kein Kaufvertrag zustanden gekommen ist etc...... und abwarten was kommt. Hunde die bellen, beissen nicht....