Wir reden glaub ich ein wenig aneinander vorbei . Bin der Meinung dass, wenn man noch das Serienfahrwerk hat und Felgen mit Massen die in der abe der Spurscheiben aufgeführt sind , braucht mann nicht zum TÜV . Anders sieht es aus wenn mann kein Serienfahrwerk mehr hat oder Felgen dessen Masse nicht im Gutachten stehen . Dann muss eine Abnahme beim Tüv erfolgen .
@ Voodoo
Eine Abnahme nach § 19.2 ist eine "normale Abnahme " . Eine Abnahme nach § 21 ist eine Sonderabnahme.