Beiträge von Floppmann


    Ja habe ich, hatte ich auch geschrieben.
    Das Ergebnis ist leider nur sehr ernüchternd gewesen, aber auch dieses hatte ich meinem Tread beigefügt. Die Aussicht auf Erfolg liegt bei nicht einmal 5% gem. Aussagen von zwei unabhängigen Anwälten und Aussage vom ADAC.............................


    Traurig aber war X(

    Zitat

    Original von dimko86
    kannst den kaufvertrag gemäß 142I bgb anfechten. er ist dann von anfang an nichtig:) anfechtungsgrund ist die arglistige täuschung gem. 123II BGB. anfechtungsfrist ist auch nicht gegeben 124BGB (kannst ihn eigentlich deshalb auch weiterfahren;)) problematisch ist es aber... besonders weil der verkäufer ja nichts von der ganzen sache gewusst hat. allerdings ist ein professioneller unternehmer und sollte da eigentlich schon wissen was sache ist, vor allem weil ja deine vw werkstatt die täuschung ohne aufwand festgestellt hat. rechtlich gesehen bist du auf der sicheren seite, geh zum anwalt... da wird sich nichts in die länge ziehen und du wirst am ende auch keine kosten tragen müssen. zum glück leben wir im rechtsstaat deutschland:D


    achjaaa, willkommen:P bin auch neu hier:P
    grüße aus FL


    ps: aufgrund der täuschung hast du anspruch auf den großen schadensersatz.


    dimko86,

    das ist leider nicht so einfach, wie du es hier beschrieben hast.
    Der Verkäufer, ist zwar KFZ Mechaniker aber doch Privatperson und hat einen Kaufvertrag wo er das Fahrzeug mit 89.000 KM und Unfallfrei im Sommer 2005 erworben hat. Somit ist der Nachweis einer arglistigen Teuschung meinerseits gegenüber dem Verkäufer so gut wie nicht nachweisbar. Der Unfallschaden ist durch eine VAG-Werkstatt auch sehr gut behoben worden, so es es noch nicht einmal der Meister meiner Werkstatt gesehen hat. Rechtsansprüche gegenüber meinem Verkäufer sind gem. 2 Anfragen bei verschiedenen Anwälten so gut wie nicht vorhanden, da ich in der Beweislast bin.
    Seitens meinem Verkäufer läuft zurzeit eine Strafanzeige gegenüber seinem Verkäufer. Dieser ist ein Autohändler aus Magdeburg. Aber selbst das ist wahrscheinlich nicht von Erfolg gekrönt, da das öffentliche Intersesse ja bei soetwas immer herangezogen wird, es sei denn der Autohandel ist diebezüglich schon öfter auffällig geworden.
    Das Fahrzeug ist sonst sehr gepflegt und auch gut erhalten. Eine Inspektion hat für einen Mängelberich geführt. Dieser beinhaltette Reparaturen von Verschleißteilen in Höhe von ca. 1.550,-€.
    Ist jetzt alles durchgeführt, aber nicht bei VAG und hat nur 500,- € gekostet.
    Somit ergibt sich rechnerisch:
    VW Golf IV Variant Comfortline = 6.000,- € Anschaffungspreis
    Inspektion = 344,- €
    Reparatur = 500,- €
    Gesamt: = 6.844,- €

    Ich denke, ja es ist etwas viel, aber hält sich noch in Grenzen für ein Fahrzeug was statt 97.000 KM ganze 145.000 KM auf der UHR hat und das bei der Betrachtung das es nur Verschleißteile wie Bremsen, Radlager + ESD ging. Des Weiteren ist der Unfallschaden damals nur mit 7.000,-€ angesetzt worden, also nicht so groß, bei Berücksichtigung einer Reparatur bei VAG und das Getriebe ( DUW ) ist bereits auch schon getauscht worden, was für mich sehr beruhigend ist.