ZitatAlles anzeigenOriginal von TurboG.
Wenns hart auf hart kommt, sitz man mit so einer Kinderkacke ganz schön in der Sche*ße...
Dann ist nämlich basta mit versicherungsschutz beim Unfall, regressansprüche deiner Versicherung für angerichteten Schaden eingeschlossen :baby:
Weißt du, was so an Schmerzensgeld fällig wird schon bei leichten Körperlichen Schäden beim Unfall?
Von dem Erlöschen der BE mal abgesehen, den drei Punkten und oben bereits angeführten 175, die dann aber sicher nicht mehr das Hauptproblem sind.
Manmanman, wenn ich solche Aussagen wie von dir lese, platzt mir ne Ader
Gut, das du dein umfangreiches Wissen so gezielt weitergibst, dass auch noch andere davon profitieren können (das war Sarkasmus ;))
Gruß aus HH
öhm HALLO???
ich sagte wenn es hart auf hart kommt und eingetragen ist
du willst mir doch jetzt nicht erzählen, dass wenn ich da ich kein paragraphenreiter bin und "extra" zum tüv fahre um die straßentauglichkeit überprüfen zu lassen jemand mir dann was kann?
schließlich wird einem dort ja bestätigt das die fahrzeugveränderung io ist
dafür ist der tüv da!
oder warum fährt man zum tüv und lässt es eintragen wenn es eh egal ist was die machen?
klar kann es ein anderer tüv austragen falls sich ein tüv mal vertan hat
aber die verantwortung liegt ja wohl eindeutig bei dem der es eingetragen hat
da wie schon erwähnt man den tüv genauso gut abschaffen könnte und dafür einfach das gesetz "informiert euch selbst was ihr dürft" einführen müsste...