ZitatOriginal von Antje
... und eine überschießende Innentendenz, nämlich Selbst- oder Drittbereicherungsabsicht
Ich kenn mich zwar nur in den schweizer Gesetzen aus. Aber bei uns ist es so, dass Betrug ein sog. Antragsdelikt ist. Der Geschädigte (in dem Fall GTI ruler) kann bei der Polizei Strafantrag stellen. Damit wird die Polizei/Staatsanwaltschaft "beauftragt" in der Sache zu ermitteln. Diesen Strafantrag kann man bis zu 3 Monate nach Unterschrift wieder zurückziehen. Also wenn der Verkäufer dann doch noch innerhalb der 3 Monate liefern würde, könnte man wieder zur Polizei latschen, Rückzug vom Strafantrag unterschreiben und die Daten werden mit nem Bericht abgelegt. Aber das Strafverfahren wird eingestellt.
Keine Ahnung, ob das bei euch auch so läuft, aber bei uns gibts das...
Aber ich würd auch erst mal schriflich mahnen...