10.4.Carfreitag 2009 in Limburg

  • Wir sind auch ein paar Stündchen da geblieben, nach anfänglichen Missverständnissen zwecks location gings auf dem Toom Parkplatz doch recht munter zur sache.
    Es war viel los und einige schöne Wägelchen gabs zu bestaunen. Sicher ein paar Halbstarke waren auch wieder am start, die es übertreiben mussten, aber das lässt sich ja kaum vermeiden. Krass war, das en neuer Ford Mustang auf einmal nen riesen Schaden in der Fahrertür hatte :thumbdown:
    Alles in allem fand ich es aber doch recht gelungen. Bei dem Andrang an Fahrzeugen wäre es vllt mal zu überlegen daraus ein besser organisiertes Treffen zu machen, würde bestimmt gut ankommen ;)

  • Ich fand es auch sehr lustig, obwohl wir ja ein paar Startschwierigkeiten hatten, nachdem die lieben Jungs erstmal ewig ihre Autos putzen mussten und wir dann nur grob wussten, wohin das Treffen umgeleitet wurde! 8)
    Im GT Forum wird es wohl noch heute Bilder geben...werd es dann auch mal hier verlinken!

  • ...und dabei noch die ganze Tankstelle mit den Autos vollgestellt, dass keiner mehr tanken konnte bei dem "riesigen" Andrang :P :D
    Aber wir hatten ja trotzdem unseren Spaß und Dich haben wir ja verdammt glücklich machen können! :thumbup:

  • ja ja so sind se.erst viel zu spät kommen dann noch hunger und ständig auf stöpfchen müssen :D :D
    das einzig geile auto was ich mir angucken wollte ist gerade forgefahren als wir zurückgehen wollten :thumbdown: verdammt!


    war schon ein lustiger abend mit dem prinz und seinem muschimagneten :thumbup:


    gruß ben

  • Nur hat das mit dem Muschimagneten gestern nicht ganz so geklappt... ;)
    Je später der Abend, um so unattraktiver die Bewunderer! :D

  • Schade das ich nicht wusste das es auf den Toom Parkplatz verlegt worden ist. :(
    Hier ist mal der Flyer den die Rennleitung verteilt hat. X(




    Polizeipräsidium Westhessen
    Direktion Verkehrssicherheit / Sonderdienste 09. April 2009


    Hinweise zu Autotuner-Treffen am Karfreitag, den sog. „CarFreitag"-Veranstaltungen

    1. Hessisches Feiertagsgesetz


    § 1 Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag.


    § 8 Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sind verboten, sofern sie nicht den diesem Feiertag entsprechenden ernsten Charakter tragen. Auch öffentliche, nichtgewerbliche Sportveranstaltungen sind untersagt.


    § 13 Hinweis darauf, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt wird.


    § 16 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verbot verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mir einer Geldbuße geahndet werden. Zuständige Verwaltungsbehörde ist die örtliche Ordnungsbehörde.


    2. Bundesfernstraßengesetz ...


    ... regelt u. a. die Nutzung der Raststätten, Parkplätze und Tankstellen an Bundesautobahnen.
    § 7 Der Gebrauch ist jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Gemeingebrauch ist bei anderweitiger Nutzung als zum Verkehr nicht gegeben. Veranstaltungen wie CarFreitag sind nicht Gemeingebrauch, insbesondere dann nicht, wenn sie andere VerkehrsteiInehmer beeinträchtigen.


    § 8 Über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung ist Sondernutzung und bedarf der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörden.


    § 23 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Erlaubnis Sondernutzung betreibt.
    Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße bis 500,—€ geahndet werden.


    3. Hessisches Straßengesetz


    § 14 Die Nutzung von öffentlichen Straßen ist jedermann im Rahmen der Widmung und
    der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (Gemeingebrauch). § 16 Über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung ist Sondernutzung und bedarf der Genehmigung. der Straßenbaubehörde.


    § 51 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Erlaubnis
    Sondernutzung betreibt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße geahndet werden.


    § 17 a Bei Nutzung ohne die erforderliche Erlaubnis kann die für die Erteilung zuständige Behörde Maßnahmen zur Beendigung der Nutzung anordnen.


    Aufgrund dieser Rechtvorschriften ist die Durchführung von „CarFreitag"-Treffen am Karfreitag nicht gestattet.
    Derartige Treffen im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen zudem auch an anderen Tagen der Erlaubnis der Straßenbau- / Straßenverkehrsbehörden.. Diese liegen nicht vor und wurden auch nicht beantragt.
    Die Ordnungsbehörden und die Polizei bitten Sie daher, die o. g. Rechtsvorschriften zu beachten. Verstöße werden zur Anzeige gebracht.


    IHRE POLIZEI



    Zum Glück ist ja bald das nächste Treffen (Mammuttreffen) :D

    Einmal editiert, zuletzt von pieschman ()

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