Hallo zusammen!
Ein Kollege von Mir hat das Problem, dass er so ein Xenon Kit für Halogenscheinwerfer in seinen Golf 1 verbaut hat...
Er wurde angehalten und mit zur TÜV-Stelle zur "Komplettuntersuchung" gezogen,
Ende vom Lied, Wagen Stillgelegt! Dies ist zum Teil jaauch verständlich...
Begründung der Stillegung:
- Fahrzeug zu tief (es schleift nicht, 7cm Bodenfreiheit gegeben, nirgendwo Schleifstellen am Reifen oder im Radkasten)
- Xenon-Kit (Ok, da keine ALWR und SWR)
- Motor ölt stark (Turbolader etwas kaput und daher leicht undicht, ist ein 90PSDiesel-Umbau aus einem Golf 3)
- Auspuff zu laut (beim Diesel...)
- offener Luftfilter verbaut ( Ok, rückrüstbar auf Serien Golf3 Luftfilter)
und noch weitere Unwichtigkeiten, wie z.B. Irgend ein fehlender Splint an irgend einer Schraube im Motorraum
Nuja, Fakt ist, diese ganze Geschichte ist nun vor Gericht, vom TÜV wurde bis auf
die XenonGeschichte alles gegengeprüft und abgehakt!
Weil es einfach "nur" Kleinigkeiten waren und die Leute in dem Folienbeklebten
Passat Kombi wohl schlechte Laune oder nen Anschiss bekommen hatten oder wer
weiß was sonst mit den netten Kollegen war...
Nun ist die Frage, ob eine Stillegung "nur" wegen diesem Xenon Kit gerechtfertigt
ist...
Daher die Frage, hat von euch schon mal jemand auf Grund eines Xenon-Kits für Halogenscheinwerfer eine Mängelkarte bekommen?
Vor Gericht möchte er nämlich gegen diese Stillegung angehen und zeigen, dass
man im Land Deutschland gleich behandelt werden muss, halt nicht Stilllegung
sondern "nur" die Mängelkarte bekommt...
Klar ist, dass dieses Xenon-Kit nicht im Straßenverkehr betrieben werden darf,
geschweige denn auch verbaut, aber wer schön sein will, muss manchmal leiden...
Egal, er will nun die Kosten der Stillegung nicht zu zahlen, weil die einfach
Ungerechtfertigt waren...
Danke eurer Hilfe