Hallo zusammen,
ich war heute morgen bei der Zulassungsstelle in Frankfurt am Main. Anmelden wollte ich einen Golf V der etwa ein halbes Jahr alt ist und vorher als Werkswagen der VW AG diente. Da ich das Auto etwa 200km entfernt gekauft und finanziert habe, bekam ich gestern die Zulassungsbescheinigung I + II. Ich habe dann direkt bei einer Online-Versicherung einen Antrag gestelllt und das Auto Vollkaskoversichert.
Lt. VW Händler sollte ich das Auto zulassen und dann mit den Schildern den Wagen abholen. Brief bleibt dann natürlich wegen der Finanzierung bei der VW-Bank.
Jetzt war ich heute morgen, wie erwähnt, bei der Zulassungsstelle in FFm und die "unfreundliche" Dame sagt mir direkt...."In Hessen besteht eine Vorführpflicht. Ohne Auto keine Zulassung!!" Ich könnte aber ein Kurzzeitkennreichen besorgen und dann mit dem Auto erscheinen.
? hm? Ich habe schon ein paar Autos in anderen Bezirken zugelassen, aber ich habe noch nie das Auto gebraucht...
Der VW Händler konnte mir auch kein Kurzzeitkennzeichen geben und war selber sehr verwundert. Zumal ich ja den Brief eigentlich, abgeben sollte, sobald ich den Wagen habe...
Gibt es so eine Vorführpflicht? Kann man die irgendwie umgehen? So ein Kurzzeitkennzeichen kostet immerhin 80€.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen oder mich zumidest auklären.
Vielen Dank!!
Jan