hey Kenman,
rechtlich gesehen, hast du die Möglichkeit den Kaufpreis im Rahmen eines Rücktritts erst zurück zu verlangen, wenn du dem Verkäufer mindestens zwei erfolglose Nachbesserungsversuche eingeräumt hast. Bei einem Motorschaden sollte aber auch in Betracht kommen, dass dieser lediglich ausgetauscht werden kann, falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Lediglich wenn ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen wurde, wie es bei Verkäufen zwischen zwei Privatpersonen möglich ist, hast du keinen Anspruch auf Rückzahlung.
Gruß freakman88