Beiträge von freakman88

    hey Kenman,


    rechtlich gesehen, hast du die Möglichkeit den Kaufpreis im Rahmen eines Rücktritts erst zurück zu verlangen, wenn du dem Verkäufer mindestens zwei erfolglose Nachbesserungsversuche eingeräumt hast. Bei einem Motorschaden sollte aber auch in Betracht kommen, dass dieser lediglich ausgetauscht werden kann, falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Lediglich wenn ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen wurde, wie es bei Verkäufen zwischen zwei Privatpersonen möglich ist, hast du keinen Anspruch auf Rückzahlung.


    Gruß freakman88

    hey Localmeister,


    deine Liste an Mängel liest sich beeindruckend im negativen Sinne. Für solche Fälle hat das Gesetz dem Käufer die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufvertrags gegeben. Nach einem zweiten erfolglosen Versuch der Nachbesserung würdest du gegen Rückgabe des PKW den Kaufpreis zurück bekommen. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur bis zu zwei Jahre nach dem Kauf. Dass diese Fehler typischerweise bei VW öfter auftreten, gibt dir jedoch nicht bereits das Recht zur Wandlung . Diese wird immer nach Einzelfall entschieden.


    Gruß freakman88