Nebelscheinwerfer, kann das probs mit TÜV geben??

  • also ich denk mal das es keine großen probleme gibt!!


    wenn ich mir überleg wieviele mit diesen kleinen zubehör nebelscheinwerfern rumfahren die oft weder einstellbar noch sonstwas sind!!


    Ich würd einfach mal beim tüv vorbeifahren damit und mal nachfragen!! dann biste immer auf der sicheren seite!!

  • Zitat

    Original von danrocka
    Kannst du vielleicht mal die TN der Nebler posten, die sehen richtig gut aus.


    Danke


    dan



    habe sie von ebay


    6H0 941 700A
    6H0 941 799A


    habe 40€ bezahlt



    gruss

  • supi danke


    Glaubt ihr das ich da auch die vom M3, RS4 etc reinbauen kann? Ich will es auch so machen, mit dem Gitter, allerdings mit ner Original Bora Stoßstange

  • ich stell jetzt mal ne ziemlich dumme Frage, aber ich hab echt keine Ahnung:


    wie schaltet ihr die Nebelscheinwerfer an? Schaltet ihr die mit der Nebelschlussleuchte Parallel oder baut ihr nen extra Schalter in den Fußraum oder so ein?

  • Zitat

    Original von Sidewinder
    ich stell jetzt mal ne ziemlich dumme Frage, aber ich hab echt keine Ahnung:


    wie schaltet ihr die Nebelscheinwerfer an? Schaltet ihr die mit der Nebelschlussleuchte Parallel oder baut ihr nen extra Schalter in den Fußraum oder so ein?


    Meistens ist ein zusätzlicher Schalter bein den NSW dabei. Den kannst du dann dorthin verbauen, wo du ihn hin haben willst (und wenn´s im Kofferraum ist :D )

  • Man kann auch einfach den originalen VW-Lichtschalter, der eine Nebelscheinwerferfunktion hat nutzen!


    Sidewinder:
    Es gibt bei VW zwei Arten von Lichtschaltern für den Golf IV.


    1. ohne Nebelscheinwerferstellung: Man kann den Schalter einmal rausziehen, um die Nebelschlussleuchte zu aktivieren!


    2. mit Nebelscheinwerferstellung: Man kann den Schalter einmal rausziehen, um die Nebelscheinwerfer anzuschalten und ein weiteres mal rausziehen, um dann die Nebelschlussleuchte anzumachen!



    Die Nebels mit der Nebelschlussleuchte einfach zu kopplen ist glaube ich nicht mal zulässig und vorallem auch nicht gerade schlau. Dann wäre ja echt immer die Nebelschlussleuchte mit an, wenn die Nebels vorne angingen und man würde die Leute hinter sich immer ordentlich blenden mit der Schlussleuchte!


    Weiterhin darf die Nebelschlussleuchte nur eingeschlatet sein, wenn schlechte Sicht (unter 50 m !!!) ist! Also nur ganz selten!


    Die Nebelscheinwerfer dürfen auch schon bei schlechtem Wetter (also starker Regen z.B.) an sein!



    Gruß,
    Micha

    2 Mal editiert, zuletzt von micha ()

  • ich habe ja standardmäßig nebler drin, die werden dann einfach nach unten gelegt. kabel liegen ja, zwacke sie ab und ab nach unten damit.
    also bei mir ist das dann bestimmt einfacher als bei leuten die keine nebler haben...



    gruss

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